Das Skigebiet Malbun/Sareis wurde von skiresort.de als „Führendes Skigebiet bis 30 Kilometer Pisten“ ausgezeichnet. Das Skigebiet weist blaue, rote und schwarze Abfahrten aus. Sie sind bis zu 23 Kilometer lang.
Malbun liegt in Liechtenstein in einem Seitental des Saminatals. Es reicht von 1.600 bis 2.100 Meter über Meer. Im dreizehnten Jahrhundert wurde das Tal von den Walsern besiedelt. Ab 1932 war das Kurhaus auch im Winter geöffnet. Ab da ging es aufwärts mit Malbun als Wintersportplatz. Drei moderne Sesselbahnen, eine mit Sitzheizung und Windhauben, sowie ein Doppelskilift bringen heute die Gäste hoch auf 2.000 Meter. Mitten im gemütlichen Familienort Malbun gibt es für Kinder das Kinderland malbi-Park. Die konsequente Ausrichtung auf die Bedürfnisse von Kindern, Eltern und Begleitpersonen wurde vom Schweizer Tourismusverband mit dem Gütesiegel "Family Destination" belohnt.
Das Vier-Sterne-Hotel Gorfion liegt mitten in Malbun. In Steg - Valüna findet der Langläufer auf 1.300 Metern beste Bedingungen. Verschiedene Winterwanderungen reichen bis auf 1.750 Meter über Meer, die Wege führen zu spektakulären Aussichtspunkten. Etwas Besonderes sind die geführten Schneeschuhtouren und die Vollmond-Touren.
Preis
Drei Übernachtungen für zwei Personen mit Halbpension im Vier-Sterne Hotel Gorfion in Malbun. Dazu gibt es den Zwei-Tageskipass und den Eintritt in die Museen in Vaduz.
Der Gutschein ist gültig in dieser Wintersaison 2016/2017 (nicht an Feiertagen) nach Absprache.
Rätselfrage
Von welchem Schweizer Volksstamm wurde Malbun in Liechtenstein besiedelt?
Lösung: von den Walsern
Gewinner
Iris Mertens aus Eupen
Kontaktdaten
Liechtenstein Marketing
Aeulestraße 30
9490 Vaduz
Liechtentein
Tel. 00423 - 239 63 63
Näheres unter liechtenstein.li
Bitte beachten: Fahrtkosten und etwaige Nebenkosten sind nicht enthalten. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Liechtenstein Marketing und vom Hotel Gorfion. Es gilt ausschließlich der vom Reisepartner und vom Hotel ausgestellte Gutschein mit den darin enthaltenen Bedingungen, für die angegebene Kategorie und Personenzahl. Der Gutschein ist für den Gewinner persönlich bestimmt und nicht übertragbar. Kann er zu der angegebenen Zeit nicht eingelöst werden, verfällt er. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder anderweitige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich Irrtümer und etwaiger Änderungen.
Winterlandschaft in Liechtenstein (Quelle: Martin Walser / Liechtenstein Marketing)