Die Haller Altstadt wurde liebevoll restauriert und ist sogar größer als die Altstadt von Innsbruck. Die Erlebnisregion Hall-Wattens liegt im Inntal, nur etwa 10 Kilometer von der Landeshauptstadt Innsbruck entfernt. Zehn Dörfer und das historische Hall in Tirol gehören zur Region Hall-Wattens. Im fünfzehnten Jahrhundert gründete der Landesfürst die Münze in Hall in Tirol, das machte die Salzstadt am Inn erst richtig reich.
Bei einem Urlaub in der Region Hall-Wattens sollte man das Museum der Münze Hall besuchen inklusive des originalgetreuen Nachbaus der ersten Münzprägemaschine der Welt. Als Erinnerung kann man sich eine persönliche Münze prägen. Das Karwendelgebirge ist eines der bekanntesten in den Alpen. Klettersteige, Almhütten, Bergwanderwege und Nature Watching durch den Naturpark sind ein Highlight für Aktivurlauber in der Region Hall-Wattens, die im Alpenpark Karwendel liegt.
Für die Kinder ist der „Piepmatzweg“ im Aktivpark „Vögelsberg“ das größte. Der Kristall, ob als Salzkristall, als Bergkristall oder als „Swarowski Kristall“, spielt heute eine Hauptrolle in der Region Hall-Wattens in Tirol, vor allem bei den „Kristallwanderungen“.
Gewinn
Sieben Übernachtungen für zwei Personen im Drei Sterne Hotel (im Doppelzimmer) mit Halbpension plus umfangreiches Wochenprogramm; ein Eintritt in die Swarovski-Kristallwelten und zwei geführte Wanderungen.
Bedingungen: Alles ist gültig für ein Jahr nach Absprache und freier Kapazität, so wie im Gutschein ausgewiesen.
Rätselfrage
Wie heißt der Erlebnisweg für Kinder im Aktivpark Vögelsberg in der Region Hall-Wattens? Der Name ist angelehnt an einen Scherznamen für einen Vogel.
Lösung: Piepmatzweg
Gewinner
Jasmin Overath aus Eynatten
Kontaktdaten
Tourismusregion Hall-Wattens
Wallpachgasse 5
A - 6060 Hall in Tirol
Telefon: 0043 - 5223 45544
Näheres unter hall-wattens.at
Bitte beachten:Fahrtkosten und etwaige Nebenkosten sind nicht enthalten. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tourismusverbandes Hall-Wattens in Tirol und des Hotels. Der vom Reisepartner ausgestellte Gutschein mit den darin enthaltenen Bedingungen, für die angegebene Kategorie und Personenzahl ist nur gültig. Der Gutschein ist nicht übertragbar, falls ihn der Gewinner nicht einlösen kann verfällt er. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich höherer Gewalt, Irrtümer und kurzfristiger Änderungen.
Tourismusverband Region Hall-Wattens