Das Urlaubsland Baden-Württemberg reicht von der Kurpfalz im Norden übers Liebliche Taubertal, vom sagenumwobenen Odenwald über das Biosphärengebiet Schwäbische Alb, vom Heilbronner Land zwischen bewaldeten Naturparkhöhen und Terrassenweinbergen bis in den Kraichgau-Stromberg zwischen Rhein und Neckar, von Hohenlohe mit seinen Schlössern, über Stuttgart und Freiburg im Breisgau und über den Schwarzwald bis hinunter ganz in den Süden an den Bodensee und zur Oberschwäbischen Barockstraße.
2017 feiert Baden-Württemberg zwei Jubiläen: 500 Jahre Reformation; Baden-Württemberg begeht dieses Jubiläum mit Events und Ausstellungen und 200 Jahre Fahrrad. Baden-Württemberg gilt als Wiege des Fahrrads, beginnend mit der Erfindung einer „Laufmaschine“ durch den Ingenieur Karl Drais. Radfahrer finden qualifizierte Radwege und Mountainbikerouten im ganzen Land.
Von Streetart bis zum Szeneatelier, vom Designlabor bis zur Undergroundbühne: In Baden-Württemberg blüht eine lebendige Kultur- und Kreativszene. In den Städten, die man bei einem Kurztrip besuchen kann, entdeckt man Originelles. Das „Data 77112“ in der Heilbronner City zum Beispiel ist ein Wohnzimmer für Kreative. In Mannheim funktioniert die Open Urban Art Gallery „Stadt.Wand.Kunst“ Mannheims graue Mauern in ein begehbares Museum um. In der Schmuckstadt Pforzheim im Kreativzentrum Emma gibt es ein „Creative After Work“ und in Ulm kann man in der alten Festung feiern.
Gewinn
Zwei Übernachtungen für zwei Personen (Doppelzimmer) mit Frühstück und einem Abendessen im Fünf Sterne Superior Hotel „Traube Tonbach“ in Baiersbronn.
Alles ist gültig für 2017 nach Verfügbarkeit, so wie im Gutschein ausgewiesen.
Rätselfrage
Wer erfand die Laufmaschine, die als Urtyp des Fahrrads gilt? Wir brauchen den Vor- und Nachnamen.
Lösung: Karl Drais
Gewinner
Lena Kockartz aus Raeren
Kontaktdaten
Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
Esslinger Straße 8
D - 70182 Stuttgart
Telefon: 0049 - 711 / 23 85 80
Näheres unter tourismus-bw.de
Hotel-Traube-Tonbach-Baiersbronn bestof-bw.de
Wichtig: Ohne Fahrtkosten und etwaige Nebenkosten. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg und vom Hotel „Traube Tonbach“ in Baiersbronn. Der vom Reisepartner ausgestellte Gutschein mit den darin enthaltenen Bedingungen, für die angegebene Kategorie und Personenzahl ist nur gültig. Der Gutschein ist nicht übertragbar; falls ihn der Gewinner nicht einlösen kann, verfällt er. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich höherer Gewalt, Irrtümer und kurzfristiger Änderungen.