Die Kinder werden den ganzen Tag über in der Ladi Kinderwelt betreut am eigenen Bambinihang vor der Haustüre oder im großen Indoorbereich. Außerordentlich beliebt ist das Hallenbad, da kann man mit den Eltern herumtoben. Im Kinderhotel Laderhof in Ladis sind die Gastgeber immer da für die Gäste. Morgens werden die Kleinen vom Ladi abgeholt. Dann geht es erst mal auf die Piste im Bambiniland direkt vor der Haustüre.
Ladis gehört zur Skiregion Serfaus-Fiss-Ladis in Tirol. Diese ist mehrfach ausgezeichnet und Österreichs familienfreundlichstes Skigebiet. Ladi ist das Maskottchen vom Kinderhotel. Das kulinarische Angebot im Laderhof in Ladis in Tirol kann sich sehen lassen: Für die Kinder gibt es einen betreuten Mittags- und Abendtisch im Speisesaal. Die Eltern können das viergängige Abendmenü in Ruhe genießen. Oder beim wöchentlichen Desserbuffet ordentlich schlemmen. Kinder ab sechs Monaten kommen hier das erste Mal mit Schnee in Berührung im hauseigenen Kindergarten. Ab drei Jahren machen sie erste Erfahrungen mit Skiern im Ladi Bambiniland. Später geht‘s dann raus ins Skigebiet Serfaus-Fiss-Ladis, das hinaufreicht bis auf über 2.800 Meter Höhe.
Gewinn
Fünf Übernachtungen für zwei Erwachsene und ein nicht schulpflichtiges Kind im Familienzimmer.
Gültigkeit: in der Zeit vom 13. Januar bis 27. Januar 2018 oder vom 10. März bis 24. März 2018 mit All Inklusive Verwöhnangebot.
Rätselfrage
Wie heißt das Maskottchen vom Laderhof? Es begleitet die Kinder den ganzen Tag über.
Lösung: Ladi
Gewinnerin
Eveline Margreve aus Krinkelt
Kontakt
Laderhof Kinderhotel
Am Weiher/Greit 1
A - 6532 Ladis
Telefon: 0043 54 72 / 69 96
Näheres unter laderhof.at
Bitte beachten: Fahrtkosten und etwaige Nebenkosten sind nicht enthalten. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Kinderhotel Laderhof in Ladis. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen und nur für die angegebene Kategorie und Personenzahl. Der Gutschein muss während der Gültigkeitsdauer vom Gewinner eingelöst werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben vorbehaltlich höherer Gewalt, Irrtümer und kurzfristiger Änderungen.
Fotos: Kinderhotel Laderhof