Ein Bummel durch kopfsteingepflasterte Gässchen, vorbei an gepflegten Fachwerkhäusern, stillen Winkeln, Wehrtürmen und Toren - Gengenbach ist ein Ziel für Romantiker. Die Kelten waren hier, die Römer ebenso, den Wein haben Benediktinermönche nach Gengenbach gebracht.
Das Schwarzwaldstädtchen hat eine reiche Vergangenheit. Fast 800 Jahre Stadtrecht, später dann freie Reichsstadt, es war genug Geld da um ein prächtiges Rathaus zu bauen. Das spielt die Hauptrolle im Advent als größtes Adventskalenderhaus der Welt. In Gengenbach kommt man in richtige Adventsstimmung. Hinter jedem „Türchen“ seines klassizistischen Rathauses, alias Fenster, erscheint eine Grafik von Warhol. Seine Postkartenzeichnungen von Engel und Putten waren beliebt zur Weihnachtszeit. Eine Auswahl seiner Grafiken erstrahlt in Gengenbach.
Täglich in der Adventszeit wird ein Türchen geöffnet. Zwischen 80.000 und 120.000 Besucher erleben es jährlich, wenn sich in der Adventszeit 24 Mal ein Fenster des Gengenbacher Rathauses öffnet mit Motiven von Künstlern, in diesem Jahr vom 30. November bis 23. Dezember. Das tägliche Rahmenprogramm beginnt um 17 Uhr, am Wochenende um 15 Uhr. Der Adventsmarkt ist vom 30. November bis 23. Dezember, das Adventskalender-Rathaus bis 6. Januar geöffnet.
Gewinn
Sechs Übernachtungen für zwei Personen in einer Ferienwohnung.
Gültigkeit für ein Jahr in der Nebensaison und nur so, wie im Gutschein ausgewiesen. Nicht in den Ferien und über die Feiertage.
Rätselfrage
Zu welcher Ferienlandschaft im Schwarzwald gehört Gengenbach?
Lösung: Mittlerer Schwarzwald
Gewinnerin
Claudia Berners aus Thommen
Kontaktdaten
Kultur- und Tourismus GmbH
Im Winzerhof
D - 77723 Gengenbach
Telefon: 0049 7803/930143
Näheres unter gegenbach.info
Bitte beachten: Fahrtkosten und etwaige Nebenkosten sind nicht enthalten.Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kultur- und Tourismus GmbH Gengenbach und vom Vermieter. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen.
Foto: Gengenbach Tourismus GmbH