Die Blumeninsel Mainau, Unesco Welterbe Insel Reichenau, Lindau im Bodensee, die Meersburg sind Ausflugsziele, die vom Weinhof und Gästehaus Hornstein in Nonnenhorn am Bodensee aus gut erreichbar sind. Der Wein vom Bodensee ist frisch und etwas besonderes. Am besten schmeckt er in einem der zahlreichen Besenwirtschaften, am Bodensee „Rädle“ genannt.
Zum Gästehaus Hornstein gehört der Weinhof Clemens Hendriks. Für den Bodensee typische Rebsorten wie der Müller-Thurgau werden angebaut, aber auch Sekte und Edelbrände werden angeboten. In der zweiten Novemberhälfte kann man sie im „Rädle“ vom Gästehaus probieren, zusammen mit regionalen Spezialitäten. Verschneite Berggipfel sind im Winter in Sichtweite, ganz nah liegen die Skigebiete von Vorarlberg und von Liechtenstein. Beliebter Aussichtsberg ist der Pfänder bei Bregenz.
Urlaub im Weinhof und Gästehaus Hornstein in Nonnenhorn ist in der Vorweihnachtszeit besonders stimmungsvoll. Adventsmärkte direkt am Ufer des Bodensees, in historischen Städten und barocken Schlössern sind das Besondere, genauso wie die lokalen Spezialitäten der Länder rund um den Bodensee. Der Wein und eine Menge Kulturschätze sind auch in der kälteren Jahreszeit seine Highlights.
Gewinn
Sechs Übernachtungen für zwei Personen im Doppelzimmer mit Frühstück.
Bedingungen: Alles ist gültig in der Nebensaison (nicht 1. Juni bis 5. Oktober) nach Absprache und freier Kapazität.
Rätselfrage
Wie heißt der beliebte Aussichtsberg bei Bregenz am Bodensee - ein Ausflugsziel vom Gästehaus Hornstein aus.
Lösung: Pfänder
Gewinnerin
Marianne Hilgers aus Galhausen
Kontaktdaten
Gästehaus Hornstein
Uferstraße 14
D - 88149 Nonnenhorn am Bodensee
Telefon: 0049 8382 84 83
Näheres unter gaestehaus-hornstein.de
Wichtig: An- und Abreise und etwaige Nebenkosten sind nicht enthalten. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Weingut Gästehaus Hornstein in Nonnenhorn. Der vom Reisepartner ausgestellte Gutschein mit den darin enthaltenen Bedingungen, für die angegebene Kategorie und Personenzahl ist nur gültig. Der Gutschein ist für den Gewinner persönlich bestimmt und nicht übertragbar. Kann er zu der angegebenen Zeit nicht eingelöst werden, verfällt er. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder anderweitige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich Irrtümer, höherer Gewalt und kurzfristiger Änderungen.
G. Hornstein, C. Hendriks / Gästehaus Hornstein