Das Liechtensteiner Skigebiet Malbun/Sareis ist von skiresort.de als „Führendes Skigebiet bis 30 Kilometer Pisten“ ausgezeichnet. Der Wintersportort Malbun zählt zu den schneesichersten in den nördlichen Alpen - ideal für Kinder. Mittendrin liegt das Kinderland „Malbi Park“. Im überschaubaren Skigebiet sind die Kinder gut aufgehoben. Sobald die Kinder ein gewisses skifahrerisches Können haben, kann man sie gut auch einmal im Malbi-Park oder beim Snowboarden allein lassen. Zum Skifahren und Snowboarden stehen in Malbun gut präparierte Pisten zur Verfügung. Im Mondschein eine Ski- oder Snowboardstunde kann man im Malbipark, dem Kinderland von Malbun absolvieren. Schneesportlehrer stehen dafür am Mittwoch auf Voranmeldung zur Verfügung.
Schneeschuhtouren durch die verschneiten Berge der Liechtensteiner Alpen sind bei Vollmond besonders romantisch. Verbinden lässt es sich mit einem urigen Raclette oder mit einem geselligen Fondue. Das Liechtensteiner Valünatal ist ein Langlaufparadies, mit Flutlicht kann man hier in Steg auch von 17:00 bis 21:30 Uhr Langlaufen. Hier finden die Schweizer Meisterschaften im Langlauf vom 23. bis 25. März 2018 statt.
Gewinn
Drei Übernachtungen für zwei Personen mit Halbpension im Drei-Sterne-Hotel Galina in Malbun. Dazu gibt es den 2-Tagesskipass und den Eintritt in die Museen in Vaduz.
Bedingungen: Der Gutschein ist gültig in dieser Wintersaison 2017/2018 (nicht an Feiertagen) nach Absprache.
Rätselfrage
Wie heißt der Kinderland Park vom Liechtensteiner Wintersportgebiet Malbun?
Lösung: Malbi Park
Gewinnerin
Mandy Kalff aus Lichtenbusch
Kontaktdaten
Liechtenstein Marketing
Aeulestraße 30
FL - 9490 Vaduz
Telefon: 00423 /239 63 63
Näheres unter liechtenstein.li und galina.li
Wichtig: An- und Abreise und etwaige Nebenkosten sind nicht enthalten. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Liechtenstein Marketing und vom Hotel. Der vom Reisepartner und vom Hotel ausgestellte Gutschein mit den darin enthaltenen Bedingungen, für die angegebene Kategorie und Personenzahl ist nur gültig. Der Gutschein ist für den Gewinner persönlich bestimmt und nicht übertragbar. Kann er zu der angegebenen Zeit nicht eingelöst werden, verfällt er. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder anderweitige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich Irrtümer, höherer Gewalt und etwaiger Änderungen.
Quelle: Liechtenstein Marketing