Die Hohwachter Bucht an der Ostsee hat weiße Sandstrände, Steilküsten und Dünen. Nach dem Gedicht von Nietzsche „Nach neuen Meeren“ nannte die Besitzerin ihr Sommerhotel „Genueser Schiff“. Damit begann eine neue Zeit für das Fischerdörfchen Hohwacht. Aus dem Saisonbetrieb wurde später das heutige Ausschlafhotel. Sich selbst richtig durchlüften - das kann man besonders gut am Meer, zum Beispiel rund ums Hotel Genueser Schiff, das nur ein paar Schritte vom Wasser entfernt liegt.
Mit seinem reetgedeckten Hotel Genueser Schiff, dem Genueser Landhaus und dem Kaminhaus liegt es allein in der Natur. Wegen seiner langen Frühstückszeiten nennt man es auch „Ausschlafhotel“. Im Genueser Schiff wird das Frühstück bis um 12 Uhr serviert. Wer mag, kann das im Sommer auch im extra großen Strandkorb genießen, in Sichtweite vom Hotel, nur wenige Meter von der See entfernt. Man kann auch einen „Lazy Day“ von morgens bis abends im Strandkorb verbringen - mit Champagner, kleinem Menü, Kaffee, Kuchen und Sundowner Cocktail. „Literatur am Meer gelesen - Bestsellerautoren lesen aus ihren Werken“ heißt die gut etablierte Veranstaltungsreihe im Genueser Schiff. Nächster Autor ist das Multitalent Werner Schneyder im Februar.
Gewinn
Drei Übernachtungen für zwei Personen (Doppelzimmer) im Genueser Landhaus mit Ausschlaffrühstück.
Bedingungen: Alles ist gültig in der Nebensaison nach Absprache und nur so, wie im Gutschein ausgewiesen (nicht an Feiertagen und in den Ferien).
Rätselfrage
In welchem Jahr wurde das Hotel Genueser Schiff als Sommerhotel in Hohwacht an der Ostsee eröffnet?
Lösung: 1950
Gewinner
Daniel Hagelstein aus Astenet
Kontaktdaten
Genueser Schiff
Seestraße 18
D - 24321 Hohwacht
Telefon: 0049 4381 7533
Näheres unter genueser-schiff.de
Bitte beachten: An- und Abreise und etwaige Nebenkosten sind nicht enthalten. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Hotel Genueser Schiff in Hohwacht. Die Zimmer und Wohnungen sind für Nichtraucher. Es gilt ausschließlich der vom Reisepartner ausgestellte Gutschein mit den darin enthaltenen Bedingungen, für die angegebene Kategorie und Personenzahl. Der Gutschein ist persönlich für den Gewinner bestimmt und kann nicht weitergegeben werden. Er kann nur zu den angegebenen Zeiten eingelöst werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder anderweitige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben vorbehaltlich höherer Gewalt, Irrtümer und kurzfristiger Änderungen.
Quelle: Philipp Brandt / Genueser Schiff Hohwacht