In verarbeiteten Lebensmitteln spielen Zusatzstoffe eine zentrale Rolle. Mehr als 300 Zusatzstoffe sind von der EU zugelassen. Sie passen Produkteigenschaften wie Geschmack, Farbe oder Haltbarkeit an und sind mittlerweile in fast allen industriell hergestellten Lebensmitteln enthalten.
Zusatzstoffe dürfen in Lebensmitteln nur dann eingesetzt werden, wenn sie dazu ausdrücklich zugelassen sind. Ohne rechtliche Erlaubnis sind Zusatzstoffe verboten.
Suggestivkraft
So findet man in Lebensmittel Verdickungsmittel, Farbstoffe, Konservierungsmittel, aber auch Süßstoffe kommen immer öfters vor. Weitere Zusatzstoffe sind Geschmacksverstärker oder Säuerungs- und Antioxidationsmittel.
Einfacher ausgedrückt: Backtriebmittel machen den Kuchen dick und schön oder Farbstoffe im Pudding suggerieren köstliche Frische.
Bei verpackten Lebensmitteln müssen Zusatzstoffe in der Zutatenliste aufgeführt sein, und zwar erstens mit ihrem Klassennamen (zum Beispiel Farbstoff) und mit ihrem chemischen Namen (zum Beispiel Conchellinerot A). Oder es steht nur eine E-Nummer drauf, in diesem Fall E 124.
E-Nummern sind ein internationaler Code, der darauf hinweist, dass der Zusatzstoff in der Europäischen Union als sicher für die Verwendung in Lebensmitteln eingestuft ist.
Doch die Industrie ist ein Meister der Täuschung: Der Geschmacksverstärker Glutamat beispielsweise tarnt sich oft hinter der harmlos klingenden Bezeichnung Hefeextrakt. Dieser Zusatzstoff kann jedoch möglicherweise nicht nur Übelkeit und Beklemmungsgefühle auslösen, sondern täuscht auch die Zunge: Die Suppe schmeckt, als sei viel Fleisch verwendet worden.
Pfusch und Täuschung
Im Grunde genommen gaukeln sich die Käufer von Fertiggerichten ständig was vor: Erdbeerjoghurt hat seinen Geschmack nicht von den wenigen Alibi-Fruchtstückchen, sondern von dem aus Sägespäne gewonnen Aroma. Und eine Pilzrahmsuppe erhält ihren Geschmack von künstlichen Aromen und nicht von den wenigen geschmacklosen Pilzkrümeln.
Problematisch wird es, wenn Zusatzstoffe nicht gekennzeichnet werden müssen. Das ist der Fall, wenn sie keine technologische Wirkung mehr im Endprodukt haben.
Zum Beispiel bei Kartoffelpüree: Hier wird während der Verarbeitung Phosphat beigemischt, damit das Püree nicht braun wird, sondern seine hellgelbe Farbe behält. Dieses Phosphat hat nämlich laut Gesetzgebung nur bei der Verarbeitung gewirkt, aber nicht mehr im Endprodukt.
Oder dann gibt es noch die 25 Prozent-Richtlinie. Dass heißt, das Einzelbestandteile nicht gekennzeichnet werden müssen, die weniger als 25 Prozent ausmachen, zum Beispiel eine Fruchtzubereitung.
Doch Zusatzstoffe müssen nicht prinzipiell verteufelt werden, denn mehr als die Hälfte der Stoffe gelten als unbedenklich. Die übrigen Substanzen sollten jedoch mit Vorsicht genossen werden - am besten überhaupt nicht. Denn es gibt gewisse Hinweise, dass bestimmte Zusatzstoffe Allergien auslösen können, Auswirkungen auf die Verdauung haben oder auch auf den Stoffwechsel.
Ganz vermeiden lässt sich der Verzehr von Zusatzstoffen kaum – ganz einfach, weil sie in vielen Produkten enthalten und nicht immer erkennbar sind.
Die Forderung der VSZ Ostbelgien ist jedenfalls klar: Sie möchte grundsätzlich, dass alles auf der Verpackung drauf steht, was drin ist. Doch bis dahin ist es noch ein langer Weg.
Zusatzstoffe mit Risiko
E110 – Gelborange S, gehört zu den umstrittenen Azorfarbstoffen. Einige davon können Allergien auslösen, vor allem bei Menschen, die empfindlich auf Aspirin oder Benzoesäure (E210) reagieren. Menschen mit Neurodermitis oder Asthma sind gefährdet.
E210 – Benzoesäure gehört zu den Konservierungsstoffen und kann allergische Reaktionen auslösen.
E 220 – Schwefeldioxid gehört ebenfalls zu den Konservierungsstoffen und kann bei Asthmatikern das so genannte Sulfit-Asthma hervorrufen. Kommt in süßen Weißweinen und auch in Trockenfrüchten vor.
E 320 – Butylhydroxyanisol ist ein Antioxydationsmittel und steht im Verdacht, Allergien auszulösen, und führt in hohen Konzentrationen zu Benommenheit.
E 407 – Carrageen ist ein Gelier- und Verdickungsmittel aus Rotalgen. Bei hoher Dosis kann die Aufnahme von Mineralstoffen (z.B. Kalium) behindert werden. Es wirkt abführend und kann in Einzelfällen Allergien auslösen. Kommt häufig in Milchprodukten wie Speiseeis oder Sahne vor.
E 450 – Diphosphate dienen als Emulgatoren, Stabilisatoren und Säureregulatoren und können in hohen Konzentrationen die Aufnahme von Kalzium, Magnesium und Eisen im Körper behindern. Kommen in Keksen und Backmischungen vor.
E 620 – Glutaminsäure ist ein Geschmacksverstärker und kommt in hohen Dosen bspw. in der Wan-Tan-Suppe oder in Sojasauce vor. Sie steht im Verdacht bis zu zwei Stunden nach dem Verzehr bei empfindlichen Menschen ein Taubheitsgefühl im Nacken, Rücken und Armen, sowie Herzklopfen, Kopfschmerzen und Schwächegefühl („China-Restaurant-Syndrom“) hervorzurufen.
E 951 – Aspartan ist ein Süßstoff und Geschmacksverstärker und wirkt 200 Mal stärker als Zucker. Es ist umstritten, ob er gefährlich ist. Wer unter der Stoffwechselstörung „Phenylketonurie“ leidet, muss besonders vorsichtig sein.
E 953 – Isomalt ist ein Süßungsmittel. Aufnahmemengen über 20 – 30 g können abführend wirken und zu Blähungen führen. Diese Menge ist z.B. in einer halben Tafel Diätschokolade enthalten. Mehr als 50 g am Tag sollte man nicht essen.
VSZ Ostbelgien