Wir haben es alle schon erlebt: Der Urlaub geht zur Neige, die Ferien waren toll, aber leider auch recht kostspielig. Die Urlaubskasse ist also beinahe leer und dann passiert es. Ausgerutscht, Bein gebrochen! Die dann im EU-Ausland anfallenden Arzt- und Krankenhauskosten waren nicht einkalkuliert.
Zum Glück kann man bei einem Aufenthalt in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz Gesundheitsversorgungsdienste und -leistungen in Anspruch nehmen, die nicht teurer sind als für die Staatsangehörigen des Landes, das man besucht. Möglich wird das durch die inzwischen seit fünf Jahren erhältliche kostenlose, europäische Krankenversicherungskarte.
Wie ein Bürger des bereisten Landes
Musste früher immer das bekannte E111-Formular bei Auslandsreisen von der Krankenkasse angefordert und im Schadensfall zur teilweisen Rückerstattung entstandener Kosten im Gesundheitsbereich eingereicht werden, so reicht heute EU-weit die Vorlage der europäischen Krankenversicherungskarte, um Ärzten, Krankenhäusern oder Apotheken zu beweisen, dass man als Besucher das Recht auf gleiche Behandlung wie die Bewohner des Aufenthaltslandes genießt.
Der Versicherungsschutz, den man als EU-Bürger in der Union mit der Versicherungskarte in Anspruch nehmen kann, deckt auch Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen oder die laufende Behandlung von bestehenden chronischen Krankheiten.
Das Ziel, das die EU mit der Einführung dieser europäischen Krankenversicherungskarte verfolgt, ist einfach: Es soll für die europäischen Verbraucher sicher gestellt werden, dass sie in den Ländern, in denen die Karte gilt, die medizinischen Dienstleistungen sämtlicher Vertragsärzte und Krankenhäuser rasch, unkompliziert und möglichst kostenschonend in Anspruch nehmen können.
Achtung: Regelungen in den verschiedenen Ländern unterschiedlich
Wer als Belgier also etwa in Frankreich Urlaub macht, wird mit der Karte im Nachbarland im Krankheitsfall so behandelt wie ein Franzose. Das bedeutet, dass man zwar als Patient dann in Vorleistung treten muss, allerdings wie ein einheimischer Einwohner behandelt wird und von den Sozialversicherungsträgern vor Ort oder zu Hause mit einer Rückerstattung rechnen kann.
Da die Verrechnung der Arztkosten EU-weit aber nicht überall gleich ist, wird bei Vorlage der europäischen Krankenversicherungskarte ein Besuch beim Kassenarzt, etwa in Österreich, für einen EU-Ausländer sogar kostenlos. Aufpassen sollte man allerdings, dass man als Urlauber nicht als Privatpatient behandelt wird und man - wenn möglich - von vor Ort geltenden Kassentarifen Gebrauch macht.
Mehr Infos rund um die europäische Krankenversicherungskarte, die nach Angaben der EU-Kommission heute bereits nahezu 185 Millionen Personen haben, gibt es auf Anfrage bei den Krankenkassen.
Bild: Michel Krakowski (belga)