Sie sind clever, kaltschnäuzig und rhetorisch mit allen Wassern gewaschen: Verkäufer, die am Telefon um Kunden werben. Wer da nicht aufpasst, hat unverhofft ein neues Internet-Abo oder ist neuer Besitzer von luxuriösen Bade-Accessoires.
In der Verbraucherschutzzentrale häufen sich derzeit Klagen über Anrufer, die für Wein werben. Aber die Palette der so genannten "Rattenfänger" reicht von der Konsumenten-Broschüre bis hin zu Katalogfirmen.
Dennoch können in Belgien gültige Verträge am Telefon abgeschlossen werden. Allerdings nur dann, wenn der Verkäufer einige wichtige Regeln beachtet.
- Der Verkäufer muss genau erklären, für welches Unternehmen er anruft und er muss auch mitteilen, wo das Unternehmen seinen Sitz hat.
- Hat der Kunde am Telefon einen gültigen Vertrag abgeschlossen, muss er vom Verkäufer über sein Widerrufsrecht genauestens informiert werden.
- Und das Unternehmen ist verpflichtet, per Fax, Brief oder E-Mail alle Vertragsbedingungen schriftlich zukommen zu lassen.
Der Verbraucher hat die Möglichkeit, von seinem Vertrag zurückzutreten und zwar innerhalb von 14 Kalendertagen ab Lieferung der Ware. Er kann die Ware einfach zurückschicken (per Einschreiben oder E-Mail) mit dem Vermerk, dass er offiziell vom Vertrag Abstand nimmt.
Was tun bei Lieferung der Ware?
Falls die Ware dennoch gegen den Willen des Verbrauchers geliefert wurde, sollte auf keinen Fall gezahlt werden. Das Paket kann mit dem Vermerk "Porto zahlt der Empfänger" zurückgeschickt werden. Im Prinzip hat der Verbraucher sogar das Recht, die Ware zu behalten. Fairerweise sollte sie allerdings zurückgesendet werden.
Telefonwerbung nur als Datenklau?
In vielen Fällen wollen die Anrufer nur an persönliche Daten des Verbrauchers gelangen. Mit Angaben wie "Wir führen derzeit eine europaweite Verbraucherstudie durch. Dazu benötigen wir einige persönliche Angaben" sollte man tunlichst aufpassen. Der Verbraucher sollte vermeiden, seine Bankdaten, Anschrift, E-Mail-Adresse oder weitere persönliche Daten mitzuteilen, ohne zu wissen, mit wem er es genau zu tun hat.
Wie kann ich mich gegen lästige Werbeanrufe wehren?
Grundsätzlich ist es am besten, Ärger mit Telefonwerbung von vorneherein zu vermeiden. Und da gibt es nur einen Weg: Sofort den Hörer auflegen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, sich auf der so genannten Robinsonliste einzutragen. Wird ein Verbraucher trotz Zurückweisung mehrmals telefonisch belästigt, hat er die Möglichkeit beim FÖD Wirtschaft Klage einzureichen:
FÖD Wirtschaft, KMU, Mittelstand und Energie
Generaldirektion Kontrolle und Vermittlung ?Zentraldienststelle Front Office,
NG III, 3ème étage ?Boulevard Roi Albert II, 16
1000 Bruxelles
Tel.: 02 277 54 85 ?Fax: 02 277 54 52
E-Mail: eco.inspec.fo@economie.fgov.be
Die Strafen für Telefonterror reichen von 250 Euro bis 10.000 Euro. Der Verbraucher ist nicht machtlos, sondern kann sich wehren.
Bernd Lorch, VSZ Ostbelgien - Bild: istockphoto