Diese Woche möchte ich auf eine Angelegenheit zu sprechen kommen, die unlängst einer Person geschehen ist, nennen wir sie Damien. Damien befindet sich auf Arbeitssuche und konsultiert regelmäßig die Kleinanzeigen. In der Wochenausgabe seiner Tageszeitung springt ihm eine Anzeige ins Auge.
Man bietet eine Stelle als Freiberufler mit sofortigem Eintritt und einem wöchentlichen Gehalt von 270 bis 350 Euro für fünf bis zehn Arbeitsstunden an. Damien ist interessiert und schickt seine Bewerbung an die in der Anzeige erwähnten E-Mail.
Er erhält Antwort von einer Frau, die im Namen des britischen Unternehmens "Survey Century" arbeitet. Sie schickt ihm eine Jobbeschreibung und erklärt, dass das Unternehmen Bewertungen der Dienstleistungen von Drittunternehmen vornimmt. Sie erklärt ferner, dass seine Aufgabe darin bestehen wird, Tests und Bewertungen durchzuführen für die Dienstleistungen eines Restaurants und die Dienstleistungen des Unternehmens Western Union.
Es folgt eine Beschreibung seines Auftrags und die Aufforderung, seine Angaben zu übermitteln. Damien tut dies und erhält eine E-Mail, in der man ihm erklärt, dass er demnächst einen Scheck erhalten wird. 340 Euro des Betrags könne er als Provision behalten. Er solle den Scheck einlösen und, nachdem er den Namen und die Adresse eines anderen Angestellten von "Survey Century" erhalten hat, den Betrag über Western Union überweisen. Er solle im Anschluss eine Bewertung über den Schalterbeamten von Western Union vornehmen, der ihn bediente, dessen Namen notieren, sowie angeben, wie lange die Transaktion gedauert hat. Alle Informationen werden in einem Bericht festgehalten, den er an "Survey Century" zu senden hat.
Damien gefällt diese Aufgabe und willigt ein. Einige Tage später erhält er tatsächlich einen Briefumschlag. Der Poststempel lässt vermuten, dass der Brief in Deutschland aufgegeben wurde. Dieser Brief enthält einen Scheck mit einem Betrag von 3.860 Euro, ausgestellt durch eine Bank in Bayern. Da der Scheck auf seinen Namen ausgestellt ist, wendet er sich an seine Bank, um den Scheck einzulösen.
Der Bankangestellte weist ihn darauf hin, bei dieser Art von Scheck Vorsicht walten zu lassen. Er erläutert das Prinzip der Kreditierung unter Vorbehalt. Wenn der Scheck eingelöst wird, wird der Betrag auf das Konto von Damien gutgeschrieben und Damien kann das Geld abbuchen und seine Provision abziehen. Stellt sich jedoch später heraus, dass der Scheck gefälscht sein sollte, wird der Betrag später von seinem Konto abgebucht und Damien ist der Geschädigte, da er den Betrag bereits an einen anderen Empfänger weitergeleitet hat. Auch kann die ganze Sache dazu führen, dass Damien als Komplize angesehen wird, da er um die Einlösung des gefälschten Schecks gebeten hat.
Damien hat sich dann doch lieber aus der Sache zurückgezogen und möchte nun seine Erfahrungen mit Ihnen teilen. Eine gute Idee, wie wir finden. Wenn Sie Kenntnis von ähnlichen Vorfällen haben, zögern Sie nicht, uns zu schreiben: klicksicher@brf.be. Die nächste Ausgabe von Klick Sicher gibt es wieder im neuen Jahr, am 2. Januar.
Danny Loos, Föderale Kriminalpolizei Eupen