In der heutigen digitalen Welt sind Fotos oder Filme schnell erstellt. Auf den sozialen Netzwerken werden jährlich unzählige Fotos von Personen hochgeladen. Aber ist das alles legal? Wie steht es um das Recht auf das eigene Bild? Es gibt gesetzliche Regelungen, die für den Schutz der Privatsphäre und für die Einhaltung der Autorenrechte gelten.
Einverständnis einholen
Man muss zuerst das freiwillige Einverständnis der Person, die man fotografieren oder filmen möchte, einholen. Beabsichtigt man dieses Foto oder das Video im Internet oder das Bild in einer Zeitschrift oder Zeitung zu veröffentlichen, so benötigt man eine weitere Zustimmung der betroffenen Person.
Bei den veröffentlichten Bildern oder Filmen sollte man generell auch acht geben, ob die so erfasste Person nicht einem copyright, auf deutsch „Urheberrecht“ unterliegt.
Wie sieht es bei Minderjährigen aus?
Die Rechte eines Mindesjährigen werden durch die Eltern vertreten. Die Rechtswissenschaft räumt aber Minderjähringen, die ein gesundes Urteilsvermögen vorweisen, das Recht ein, gemeinsam mit ihren Eltern entscheiden zu können. Diese müssen mindestens zwischen 12 und 14 Jahre alt sein, um ein Mitspracherecht zu haben.
Ausnahmeregelung für öffentliche Personen und öffentliche Plätze
Bei Fotos oder Bildern, die zufällig von Personen an einem öffentlichen Ort gemacht worden sind, ist es unmöglich, das Einverständnis aller auf dem Foto festgehaltenen Personen einzuholen. Das gleiche Prinzip gilt für das Foto oder das Video einer Menschenmenge, da hier die einzelne Person nicht im Vordergrund steht.
Eine weitere Ausnahme sind öffentliche Personen wie Politiker, Sportler, Stars oder andere Persönlichkeiten. Hier ist ein Einverständnis bei Einhaltung einiger Bedingungen nicht erforderlich. Eine dieser Bedingungen ist, dass das Foto oder der Film ausschließlich einen informativen Zweck erfüllen soll. Außerdem darf das Recht auf Privatsphäre der betroffenen Person nicht verletzt werden. Manche Personen sind erst dann als öffentlich anzusehen, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt, wie zum Beispiel bei einer Katastrophe oder einer Straftat.
Rechte auf das eigene Bild bei verstorbenen Personen
Das Recht auf das eigene Bild bleibt noch 20 Jahre nach dem Tod gültig und wird durch die legitimen Erben wahrgenommen.
Regeln auf den sozialen Netzwerken
Hier kommt es zu massenhafter Verletzung dieser Rechte. Deshalb sollte man unbedingt darauf achten, dass man vor Veröffentlichung das mündliche oder schriftliche Einverständnis der fotografierten Person einholt.
Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Junggesellenabschied richtig gut gefeiert und finden tags darauf ein Foto auf den sozialen Netzwerken, worauf Sie nicht gerade vorteilhaft abgebildet sind.
Falls es zu einer Verletzung dieser Rechte kommt, versuchen die meisten Personen sich gütlich zu einigen und erwirken das Entfernen der Fotos. Problem ist aber, dass in dieser Zeit das Foto bereits mehrmals, ja sogar eventuell millionenfach heruntergeladen worden sein könnte.
Deshalb denken Sie immer daran: Was einmal im Netz veröffentlicht wurde, bleibt auch im Netz. Hier ein interessanter Link privacycommission.be/fr/droit-image
Danny Loos, Föderale Kriminalpolizei Eupen