Wer demnächst einen Anruf bekommt, in dem ihm eine Entschädigung wegen Telefonbelästigung versprochen wird, sollte jetzt aufmerksam werden. Die Betrüger geben sich am Telefon als Anwaltskanzlei oder als eine Vertretung der EU- Kommission aus. Der Anrufer gibt an, dass man wegen der Belästigung nun Anrecht auf 2.000 Euro habe und erklärt, dass eine zweite Person anrufen wird, um den eigentlichen Geldtransfer durchzuführen. Dieser meldet sich auch umgehend und bittet das Opfer ihren Tan-Generator bzw. Digipass sowie Bankkarte bereit zu halten. Dieser Digipass sieht aus wie ein Taschenrechner und dient dazu Online Bankgeschäfte digital zu unterschreiben.
Der Betrüger gibt an, die Entschädigung sofort überweisen zu wollen und diktiert einige Zahlen, die man in das Gerät eingeben soll. Schließlich sollen Sie ihm die errechnete Endsumme, die das Gerät anzeigt, mitteilen. Die versprochene Entschädigung würde noch heute auf das Konto eingezahlt. Wer es so weit kommen lässt, bemerkt kurze Zeit später, dass Geld von seinem Konto via Internet, auch E-Payment genannt, transferiert worden ist.
Was war geschehen?
Mit den errechneten Code und der Kartennummer, den sie durch List erhielten, konnten die Betrüger einen Zahlungsvorgang via E-Payment auf einer Serviceseite eines Anbieters im Internet in Auftrag geben. Was viele demnach nicht wissen : Mit Hilfe dieses Codes, den der Digipass errechnet, kann man keine Zahlungen erhalten. Dieses Unwissen haben sich die Betrüger zu Nutze gemacht. Auch in Ostbelgien wurden bereits einige Fälle dieser Betrugsmasche der Polizei gemeldet.
Wie kann man vorbeugen?
- Informationen über Rückerstattungen erfolgen fast immer schriftlich per Post.
- Wenn der Grund des Anrufs suspekt ist, sollte man genauer nachfragen oder auflegen, wenn dies nicht der Wahrheit entspricht
- Übermitteln Sie niemals irgendwelche Angaben, die sie zum Online-Banking nutzen, weder den PIN Code der Bankkarte, die Bankkartenummer noch irgendeinen generierten Code von ihrem Digipass.
Infos: Danny Loos, RCCU Eupen