Die neue Kaffeemaschine funktioniert zunächst einwandfrei – doch schon nach kurzer Zeit schmeckt der Espresso plötzlich wässrig. Ein Defekt ist oft ärgerlich, aber nicht immer muss sofort eine Reparatur oder ein Neukauf erfolgen.
Bevor ihr selbst versucht, das Gerät zu reparieren, solltet ihr euch an den Verkäufer wenden. Denn unter bestimmten Voraussetzungen greift die gesetzliche Gewährleistung, sodass ihr Anspruch auf eine Nachbesserung oder einen Ersatz haben könnt.
Welche Rechte Verbraucher bei mangelhaften Produkten haben und worauf man achten sollten, erklärt Anne-Sophie Stoffels von der Verbraucherschutzzentrale im Radio-Interview im Player: