Verbrauchertipp: Chargeback

Illustrationsbild: Poike/Panthermedia

Bei Problemen mit einer Kartenzahlung denken viele zunächst, dass das Geld unwiederbringlich verloren ist. Doch unter bestimmten Voraussetzungen können Verbraucher über ein sogenanntes Chargeback-Verfahren eine Kartenzahlung zurückfordern – etwa bei einer doppelten Abbuchung, nicht gelieferter Ware oder einer nicht erbrachten Dienstleistung. Wichtig ist dabei, schnell zu handeln, Belege zu sichern und sich zunächst an den Händler und gegebenenfalls an die eigene Bank zu wenden.

Mehr dazu im Radio-Interview mit Bernd Lorch von der Verbraucherschutzzentrale im Player:

Verbraucherschutzzentrale

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