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Sozialkonflikt bei Brink's - ein Kommentar

19.11.201018:28
  • Kommentar

Der S

ozialkonflikt beim Geldtransportunternehmen Brink's erregt Aufmerksamkeit. Liegt es vielleicht daran, dass die bewaffneten Männer in Uniform an die Fantasie appellieren, nicht zuletzt, weil sie mit Geld zu tun haben, mit viel Geld? Arbeitsrechtlich ist der Sozialkonflikt hoch interessant, aber man soll dabei den klaren Durchblick behalten.

Der Schuss des Konzerns ging nach hinten los: Das Handelsgericht lehnte den Konkursantrag ab. Die Gewerkschaften verbuchen dies als Erfolg. Aber das hat mehr mit Strategie zu tun, als mit nüchterner Analyse: Es mag ja eine sozialromantische Vorstellung sein, dass das Gericht eine forsch auftretende amerikanische Firma in die Schranken weist, weil sie Arbeitnehmer, die weiß Gott eine nicht ungefährliche Arbeit tun, zurückstufen will: von Angestellten zu Arbeitern.

Das ist in Belgien, 180 Jahre nach der Staatsgründung, noch stets eine rechtsgültige Unterscheidung. Diese liegt dem Sozialkonflikt bei Brink's zugrunde. Bei Entlassungen und Abfindungen zum Beispiel kommt der Unterschied zum Tragen, und auch auf anderen Gebieten: Seit Jahren ein Zankapfel zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und in diesem Jahr DAS große Thema bei den Sozialverhandlungen.

Doch zurück zum Urteil. Dies war kein arbeitnehmerfreundliches Urteil eines Arbeitsgerichts, sondern ein mehr als klassisches Urteil eines Handelsgerichts: Seit Staatsgründung sind Handelsgerichte staatstragend. Denn Belgien wurde gegründet als Verkörperung der industriellen Revolution des 19. Jahrhunderts. Das Instrument dieser Revolution war die Geburt der juristischen Person, heute würde man vielleicht sagen virtuelle Person, ohne Fleisch und Blut, sondern personifiziertes Kapital.

Dies zu schützen, beziehungsweise die Aktionäre, die Kunden oder die Gläubiger, war und ist Aufgabe des Handelsrechts. Nichts anderes haben die Brüsseler Handelsrichter getan: die Organe der Aktiengesellschaft waren nicht mehr handlungsfähig, stellten die Richter fest. Gleichzeitig schickt sich der Staatsanwalt an, zu untersuchen, ob das Gesellschaftsrecht durch einen betrügerischen Konkursantrag nicht pervertiert wird. Pikant, dass dies den Brink's Juristen nicht bewusst schien.

Bild:belga archiv

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