Ferienjobsuche
Bei der Suche nach einem Studentenjob ist es wichtig, dass die Jugendlichen wissen, dass viele Firmen über Zeitarbeitsagenturen (Interim-Agenturen) Studenten suchen und dass die Jugendlichen bei der Jobsuche viel Eigeninitiative und Flexibilität an den Tag legen müssen, da es nicht allzu viele Studentenjobs gibt.
Darüber hinaus ist auch besser, sich persönlich bei einem potenziellen Arbeitgeber zu bewerben und dann auch ein Motivationsschreiben sowie einen aussagekräftigen Lebenslauf dort abzugeben.
Die Gesetzgebung
Da gibt es mehrere Punkte zu beachten:
- Einen Ferienjob kann man bereits im Alter von 15 Jahren ausüben, aber nur, wenn man das zweite Sekundarschuljahr erfolgreich beendet hat, ansonsten erst ab 16 Jahren.
- Um weiterhin Kindergeld zu erhalten, dürfen die Jugendlichen nicht mehr als 240 Stunden im Trimester arbeiten, dies gilt aber nur für die Studentenjobs während des Jahres. Während der Sommerferien, also im Juli, August und September, bekommen die Schüler weiterhin Kindergeld, egal wie viel sie arbeiten oder wie viel sie verdienen, aber nur wenn es sich um einen Studentenvertrag handelt.
- Im Prinzip gibt es keine gesetzlich festgelegte Grenze, d.h. der Jugendliche darf so viele Stunden oder Tage im Jahr arbeiten, wie er will. ABER um von den verminderten Sozialabgaben zu profitieren, darf er 475 Stunden nicht überschreiten (neue Gesetzgebung seit dem 1 Januar 2017). Die Arbeitgeber haben ein großes Interesse daran, da sie noch mehr Sozialabgaben einsparen als der Student. Sehr viele Arbeitgeber verlangen daher auch eine schriftliche Bescheinigung von den Studenten über die bisher geleisteten Arbeitstage. Dies ist über die Webseite studentatwork.be möglich, bei dem man sich mit dem Personalausweis anmelden kann und sein Kontingent abrufen kann. Infos dazu gibt der Infotreff gerne.
- Damit der Jugendliche steuerlich weiterhin zu Lasten der Eltern bleibt, darf der Student jährlich eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. (+- 6.660€ brutto) Diese Summe hängt zum Beispiel davon ab, ob man zu Lasten eines oder beider Elternteile ist. Hierbei ist es auch wichtig, dass die Einkünfte aus einer Studentenbeschäftigung mit Studentenarbeitsvertrag stammen.
Ferienjob vorzeitig beenden
Falls der Jugendliche seinen Studentenjob vorzeitig kündigen oder der Arbeitgeber ihn entlassen möchte und er sich fragt, welche Rechte und Pflichten er hat, dann kann er sich im Infotreff ein neues informatives Faltblatt darüber abholen.
Andere Ferienangebote
Da gibt es zum Beispiel auch noch die Möglichkeit, einen Gelegenheitsjob (nicht über 8 Stunden in der Woche) zu machen. Oder aber Jugendreisen, Workcamps oder Ferienlager, bei denen viele Jugendliche aus verschiedenen Ländern aufeinandertreffen und man somit eine tolle Erfahrung in einem fremden Land machen kann und zusätzlich noch eine andere Sprache kennenlernt.
Weitere Informationen zum Thema „Studentenjob“ sind in den beiden Infozentren in Eupen und St. Vith erhältlich: jugendinfo.be
Infos: Michael Baerten, Infotreff Eupen