Das Recht seine Entscheidungen selbst zu treffen bringt aber auch die alleinige Verantwortung mit sich. Man trägt also selbst die Konsequenzen für die eigenen Handlungen.
Schule
In Belgien endet die Schulpflicht an dem Tag, an dem man 18 Jahre alt wird, auch wenn das Schuljahr noch nicht zu Ende ist. Ab 18 darf der Jugendliche selbst entscheiden, ob und welchen Studien er folgen möchte und in welcher Schule er sich einschreibt.
Nicht zur Schule gehen müssen, heißt nicht, dass es nicht doch interessant sein kann, eine Ausbildung oder ein Studium zu beenden.
Arbeit, Berufsleben
Hier darf der Jugendliche nun selbst seinen Arbeitsvertrag unterschreiben, den Lohn erhalten und verwalten, sich beim Arbeitsgericht beschweren, usw. Auch eine Selbstständigkeit ist unter der Voraussetzung, dass man die nötigen Diplome besitzt, möglich.
Eigenes Geld verwalten
Ob eine Wohnung mieten, ein Auto kaufen oder verkaufen, Geld leihen, ein Konto eröffnen,... also das eigene Geld verwalten, das ist ab jetzt im Rahmen der eigenen finanziellen Möglichkeiten erlaubt. Ab 18 ist man selbst für sein Geld und seine Ausgaben verantwortlich, d.h. man muss alleine für seine finanziellen Verpflichtungen aufkommen und darum ist es auch wichtig, immer die Ausgaben und Einnahmen gut im Auge zu behalten.
Wohnort und Heirat
Mit 18 kann ein junger Mensch selbst bestimmen, wo er wohnen möchte, sei es da, wo er studiert bzw. arbeitet oder einfach nur da, wo er leben möchte.
Auch braucht man mit 18 nicht mehr das Einverständnis der Eltern um zu heiraten. Vor dem 18. Lebensjahr kann das Jugendgericht, einer Heirat nur bei schwerwiegenden Gründen wie z.B. einer Schwangerschaft zustimmen.
Versicherungen
Sobald man 18 ist, müssen die Eltern nicht mehr für die Schäden aufkommen, die man verursacht. Sie sind zivilrechtlich nicht mehr zuständig. Man muss alleine für den Schaden aufkommen. Wenn man alleine wohnt, empfiehlt sich also eine eigene Haftpflichtversicherung. Wohnt man noch im Haushalt seiner Eltern, wird ihre Versicherung (Familienpolice) auch weiterhin aufkommen.
Wahlpflicht in Belgien
Jede Belgierin und jeder Belgier hat mit 18 das Recht, ja sogar die Pflicht zu wählen. Sei es für die Gemeinderatswahlen, die Regional- und Gemeinschaftswahlen oder für die Wahlen auf föderaler Ebene, sprich Kammer und Senat. Wer nicht wählen geht, kann dafür bestraft werden.
Andere Veränderungen mit 18
- Man darf jetzt auch ohne die Erlaubnis seiner Eltern ins Ausland reisen.
- Mit 18 darf man nun auch einen Lottoschein oder ein Rubbellos kaufen. In Casinos und Spielhöllen darf man aber erst mit 21 Jahren.
- Wenn man Mist gebaut hat, wird man ab 18 Jahre vor ein Erwachsenengericht gestellt, dort kann eine Gefängnisstrafe und/oder eine Geldstrafe ausgesprochen werden.
Weitere Infos und einige nützliche Links sind auf der Internetseite der Jugendinformationszentren unter www.jugendinfo.be zu finden
Infos: Ramona Mausen, JIZ