Wann ist ein Zug zu spät?
Damit der Verbraucher Ansprüche geltend machen kann, muss der Zug sich 60 Minuten verspäten. Ich kann dann zum Beispiel ein kostenloses Ticket verlangen, damit ich zum Ausgangsbahnhof zurückkehren kann und ich kann auch die Rückerstattung des Fahrscheins verlangen.
Entschädigung
Gesetzt den Fall, dass ich in Welkenreadt abends um 20 Uhr strande und der Zug nach Eupen fährt nicht weiter, dann muss mir die SNCB entweder ein kostenloses Taxi besorgen oder eine andere Transportmöglichkeit. Rein theoretisch könnte ich mir ein Hotel in Welkenraedt suchen und die SNCB muss die Hotelkosten übernehmen. Allerdings sind Rückerstattungskosten begrenzt. So sind die Taxikosten auf maximal 65 Euro pro Person beschränkt und die Hotelkosten auf 85 Euro pro Person.
Wenn die Verspätung eines Zuges beim Kauf des Fahrscheins angekündigt worden ist, dann gibt es keine Entschädigung. Oder wenn die Gewerkschaften einen Streik acht Tage vorher ankündigen und ich im Zug sitze, der dann aufgrund des Streiks sich verspätet, gibt es auch keine Entschädigung. Es sei denn, ich habe den Fahrschein vor der Streikankündigung gekauft. Das ist dann was anderes.
Entschädigungsansprüche geltend machen
Ausführliche Informationen und Formulare zur Fahrgastentschädigung sind zum Beispiel auf der Website der SNCB erhältlich und das auch in deutscher Sprache. Wichtig ist auf jeden Fall die Original-Fahrkarte aufzubewahren.
Wir wissen ja alle, dass es immer wieder zu Verspätungen im Zugverkehr kommen kann. Wenn ich zum Beispiel irgendwo umsteigen muss, dann sollte ich genügend Zeit einplanen, am besten mindestens 10 Minuten.
Und wenn ich im Zug sitze und bekomme mit, dass er sich verspätet und muss aber noch umsteigen, dann sollte man früh genug den Zugbegleiter ansprechen, dieser kann ja versuchen den Anschlusszug vielleicht aufzuhalten. Je mehr Fahrgäste sich melden, desto größer sind die Chancen. Und ich kann den Zugbegleiter nach möglichen Alternativen fragen.
Weitere Infos zum Thema finden Sie auch im Netz auf vsz.be
Infos: Bernd Lorch, Verbraucherschutzzentrale Ostbelgien