Angebote einholen
In der Regel ist es ja so, dass bei größeren Arbeiten oder Dienstleistungen ein Angebot angefragt wird. Worauf muss ich denn als Verbraucher da besonders achten?
Also wenn ich zum Beispiel neue Fenster für mein Haus bestellen möchte, dann ist es wichtig, mehrere Angebote anzufragen. Das gilt aber auch für alles andere Arbeiten, beispielsweise ich habe Schimmel im Haus und suche ein Unternehmen, das den Schimmel beseitigen kann oder ich frage jemanden, um die Regenrinnen zu säubern.
Wichtig ist vor allem eins: Dem Anbieter genau zu sagen, was man möchte. Das heißt alle Wünsche und Eigenschaften explizit auflisten und falls nötig auch einen Zeit und Budgetrahmen angeben. Denn je präziser die Informationen sind, desto besser und präziser sollte auch das Angebot werden.
Das beste Angebot
Viele Verbraucher haben zunächst mal den Preis im Blick, was ja auch verständlich ist. Allerdings sollte man hellhörig werden, wenn ein Anbieter viel billiger als alle anderen ist. Es kann ja sein, dass der Anbieter schlechte Qualität verkaufen will oder kurz vor der Pleite steht und versucht, den Auftrag um jeden Preis zu bekommen.
Aber man sollte sich selbst zum Beispiel ein paar konkrete Fragen stellen:
- Entspricht das Angebot überhaupt meinen Anforderungen und Informationen.
- Macht der Anbieter und das Angebot auf mich einen seriösen Eindruck.
- Gibt es Referenzen über den Anbieter. Sich ganz einfach mal über den Anbieter informieren.
- Kümmert sich der Anbieter um mich? Will er mich als Kunden gewinnen? Usw.
Anzahlung
Angenommen, ich habe mich für ein Angebot jetzt entschieden, wie geht’s weiter? Muss ich dann auch eine Anzahlung leisten.
Es gibt kein belgisches Gesetz, dass zu einer Anzahlung verpflichtet. In der Regel ist es aber so, dass ein Anbieter eine Anzahlung verlangen kann.
Das hängt aber auch davon ab, worum es sich handelt. Wenn ich eine Reise buche, dann sind Anzahlungen bis 30 Prozent üblich. In der Möbelbranche sind es meist zwischen 10 und 30 Prozent, bei einem Auto liegt die Anzahlung zwischen 10 und 20 Prozent und bei einem Haus bei 10 Prozent.
Wenn aber jemand 50 oder sogar 80 Prozent verlangt, dann könnte an der Sache etwas faul sein. Nämlich, dass die Firma finanzielle Probleme hat.
Worauf achten
Das Wichtigste sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Also das Kleingedruckte. Die müssen zuerst mal gut durchgelesen werden, bevor ich den Bestellschein unterschreibe.
Auch sollte ich darauf achten, dass der Bestellschein alle Angaben wieder gibt: Also nicht nur die Artikelnummer und den Preis, sondern auch gewisse Informationen über die Firma, wie zum Beispiel Kontodaten, Mehrwertsteuernummer, Handelsregisternummer, Datum und Frist der Lieferung, usw. Also das sind ganz wichtige Angaben, die auf einem Bestellschein nicht fehlen dürfen.
Vertragsauflösung
Angenommen, ich bin mit der Lieferung oder der Arbeit nicht zufrieden. Kann ich denn den Vertrag nicht einfach auflösen?
Das ist nicht so einfach. Das hängt ja wieder davon ab, was zum Beispiel alles auf dem Bestellschein stand. Nehmen wir nur das Lieferdatum.
An welchem Datum genau, soll die Ware geliefert werden? War auf dem Bestellschein überhaupt ein Lieferdatum vermerkt?
Das ist alles gar nicht so einfach und ich als Verbraucher, wäre da sehr vorsichtig. Aber wenn man ja nicht weiter weiß, kann man sich ja gerne an die Verbraucherschutzzentrale wenden.
Weitere Infos finden Sie auch im Netz unter vsz.be.
Infos: Bernd Lorch, Verbraucherschutzzentrale Ostbelgien