Um einen Studentenjob ausüben zu dürfen, musst du 15 Jahre alt sein und das zweite Sekundarjahr beendet haben oder aber 16 Jahre alt sein.
Um von den verminderten Sozialabgaben zu profitieren, darfst du 475 Arbeitsstunden nicht überschreiten. Diese 475 Stunden dürfen ganzjährig in den schulfreien Zeiten und nach Belieben eingesetzt werden. So ist es möglich z.B. jedes Wochenende zu arbeiten oder während den Sommermonaten. Wer die 475 Stunden überschreitet, verliert das Anrecht auf die reduzierten Sozialabgaben.
Wer im Horeca-Bereich arbeitet, kann zwischen zwei Systemen wählen oder diese sogar kombinieren. Entweder man arbeitet 475 Stunden oder 50 Tage. Es steht dir frei, du kannst beiden Systeme miteinander kombinieren.
Gelegenheitsarbeit bedeutet, dass dein Arbeitgeber mit dir einen Arbeitsvertrag für eine bestimmte Dauer oder für eine spezifische Aufgabe für höchstens zwei aufeinanderfolgende Tage abschließt. Bevor du mit der Arbeit anfängst, musst du dich mit deinem Arbeitgeber beraten, welche Regelung anwendbar ist.
Mehr Infos auf der Webseite mysocialsecurity.be.
Aufgrund der Corona-Krise wurde entschieden, alle geleisteten Stunden des 2. Quartals nicht zu berücksichtigen bei der Berechnung der Stunden.
Praktische Hilfe
Die Internetseite studentatwork.be hat eine Funktion, die hilft zu berechnen, wie viele Stunden du noch arbeiten darfst. Du kannst dich mit deinem elektronischen Ausweis hier registrieren und deine Daten abrufen. Zudem kannst du dir dort auch eine offizielle Bescheinigung ausdrucken, die deinen aktuellen Stand der geleisteten und noch verfügbaren Stunden aufzeigt.
Deine (zukünftigen) Arbeitgeber werden dich bestimmt danach fragen. Wer kein solches Lesegerät zu Hause hat, kann die Bescheinigung kostenlos im JIZ und Infotreff drucken, einfach mit Ausweis und Pin-Code vorbeikommen.
Auch hilft die Seite bei der Suche nach einem Job und bietet alle Infos rund um das Thema an.
Kinderzulage und Steuern
Ab dem 1. Januar 2019 haben die geleisteten Stunden eines Studentenvertrages keinen Einfluss mehr auf die Auszahlung des Kindergeldes.
Übersteigt dein Lohn eine gewisse Grenze, so bist du steuerlich nicht mehr zu Lasten deiner Eltern und sie müssen mehr Steuern zahlen. 6.942,50 Euro Brutto, wenn deine Eltern gemeinsam besteuert werden, 8.792,50 Euro Brutto, wenn deine Eltern einzeln besteuert werden. Achtung: Selbst musst du Steuern zahlen, wenn deine Einnahmen 12.657,14 Euro Brutto übersteigen.
Auch wenn du unterhalb dieses Betrages liegst, musst du immer eine Steuererklärung ausfüllen.
Vertrag
Es ist egal, ob du bei einem oder mehreren Arbeitgebern im Laufe des Jahres arbeitest. Ganz wichtig ist es für jedes Arbeitsverhältnis, einen Vertrag abzuschließen, damit du unter anderem während der Arbeit versichert bist und Anrecht auf die Lohnzahlung hast. Zudem ist Schwarzarbeit illegal und kann dir viel Ärger einbringen.
Achtung! Wenn du bei einem Arbeitgeber einen Vertrag für mindestens zwölf Monate hast, kannst du nach diesen zwölf Monaten bei diesem Arbeitgeber keinen Studentenjob mehr annehmen. Bei einem anderen Arbeitgeber kannst du aber noch als Werkstudent arbeiten.
Weitere Infos auf der Seite der Jugendinformationszentren.
David Langela, Infotreff