Wie sieht es mit Schule und Arbeit aus?
In Belgien endet die Schulpflicht an dem Tag, an dem man 18 Jahre alt wird, auch wenn das Schuljahr noch nicht zu Ende ist. Ab 18 darf der Jugendliche selbst entscheiden, ob und welchen Studien er folgen möchte und in welcher Schule er sich einschreibt.
Wichtig ist jedoch, dass nicht zur Schule gehen zu müssen, nicht heißt, dass es nicht doch interessant sein kann eine Ausbildung oder ein Studium zu beenden.
Bei der Arbeit und im Berufsleben ändert sich auch einiges. Hier darf der Jugendliche nun selbst seinen Arbeitsvertrag unterschreiben, den Lohn erhalten und verwalten, sich beim Arbeitsgericht beschweren, usw. Auch eine Selbstständigkeit ist unter der Voraussetzung, dass man die nötigen Diplome besitzt, möglich.
Was ist mit dem Geld? Darf ich dieses nun selbst verwalten?
Ob eine Wohnung mieten, ein Auto kaufen oder verkaufen, Geld leihen, ein Konto eröffnen,... also das eigene Geld verwalten, das ist ab jetzt im Rahmen deiner eigenen finanziellen Möglichkeiten erlaubt. Ab 18 bist du selbst für dein Geld und deine Ausgaben verantwortlich, d.h. du musst alleine für deine finanziellen Verpflichtungen aufkommen und darum ist es auch wichtig, immer die Ausgaben und Einnahmen gut im Auge zu behalten.
Lebensumstände wie z.B. der Wohnort
Ab 18 kann ein junger Mensch selbst bestimmen, wo er wohnen möchte, sei es da wo er studiert bzw. arbeitet oder einfach nur da, wo er leben möchte.
Auch brauchst du mit 18 nicht mehr das Einverständnis der Eltern, um zu heiraten. Vor dem 18. Lebensjahr kann das Jugendgericht, einer Heirat nur bei schwerwiegenden Gründen wie z.B. einer Schwangerschaft zustimmen.
Was ist mit Versicherungen?
Sobald du 18 bist müssen deine Eltern nicht mehr für die Schäden aufkommen, die du verursachst. Sie sind zivilrechtlich nicht mehr zuständig. Du musst alleine für den Schaden aufkommen. Wenn man alleine wohnt, empfiehlt sich also eine eigene Haftpflichtversicherung. Wohnt man noch im Haushalt seiner Eltern, wird ihre Versicherung (Familienpolice) auch weiterhin aufkommen.
In Belgien kommt die Wahlpflicht hinzu
Jede Belgierin und jeder Belgier hat mit 18 das Recht, ja sogar die Pflicht, zu wählen. Sei es für die Gemeinderatswahlen, die Regional- und Gemeinschaftswahlen oder für die Wahlen auf föderaler Ebene, sprich Kammer und Senat. Wer nicht wählen geht, kann dafür bestraft werden.
Welche Veränderungen bringt der 18. Geburtstag noch mit sich?
- Du darfst jetzt auch ohne die Erlaubnis deiner Eltern ins Ausland reisen.
- Mit 18 darfst du nun auch einen Lottoschein oder ein Rubbellos kaufen. In Casinos und Spielhöllen darf man aber erst mit 21 Jahren.
- Wenn man Mist gebaut hat, wird man ab 18 Jahre vor ein Erwachsenengericht gestellt. Dort kann eine Gefängnisstrafe und/oder eine Geldstrafe ausgesprochen werden.
Diese und weitere Infos sowie einige nützliche Links sind auf der Internetseite der Jugendinformationszentren unter www.jugendinfo.be zu finden.
Infos: Ramona Mausen, JIZ