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Kompass: Broschüre zu Ferien- und Studentenjobs

12.05.202112:32
  • Kompass
Broschüre Ferienjob Action Job

Die Jugendinformationszentren wissen, dass Studentenjobs ein Thema ist, welches Jugendliche sehr beschäftigt. In der Broschüre „Action Job – Alles über Studentenjobs erfahren“ werden alle Fragen rund um dieses Thema ausführlich beantwortet.

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um als Student arbeiten zu dürfen?

Man kann bereits ab 15 Jahren einen Studentenjob ausüben, unter der Bedingung, dass man die ersten beiden Sekundarschuljahre absolviert hat. Falls dies nicht der Fall ist, muss man 16 Jahre alt sein und außerdem dem Unterricht in Sekundarschule, Uni oder Hochschule folgen.

Braucht man einen Vertrag?

Auf jeden Fall. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist vorgeschrieben. Der Vertrag beinhaltet alles, was von Belang ist wie z. B. die persönlichen Daten, das Anfangs- und Enddatum der Beschäftigung, den Ort, an dem die Arbeit ausgeführt wird, die genaue Beschreibung der Arbeit, die Arbeitszeiten, die Höhe des Lohns etc. Falls etwas passieren sollte, man sich z. B. verletzt, greift die Versicherung nur, wenn man einen schriftlichen Arbeitsvertrag hat. Ohne Vertrag gilt die Arbeit als Schwarzarbeit. Diese ist vom Gesetz her verboten und wird auch bestraft.

Welche Bestimmungen muss ich auf jeden Fall beachten?

Man darf höchstens 475 Stunden im Jahr als Student arbeiten. Für diese Zeit gelten geringere Sozialabgaben, der Unterschied zwischen dem Brutto- und Nettolohn ist also nicht so hoch wie bei einem „normalen“ Arbeitsvertrag. Es gibt außerdem eine ganze Reihe an Arbeiten, die man nicht im Rahmen eines Studentenjobs aufrühren darf, wie z. B. Auf- oder Abbau von Gerüsten. Hierzu findet man mehr Informationen auf unserer Website jugendinfo.be.

Hat der Studentenjob finanzielle Auswirkungen auf das Kindergeld?

Wenn die Eltern das Kindergeld von der Deutschsprachigen Gemeinschaft beziehen, hat ein Studentenjob keinerlei Auswirkungen. Allerdings sollte man darauf achten, wieviel Geld pro Jahr man verdient. Es kann unter Umständen so viel sein, dass man entweder nicht mehr zu Lasten der Eltern ist oder auch selbst Steuern zahlen muss.

Kann man auch einem Studentenjob im Ausland nachgehen?

Natürlich kann man nicht nur innerhalb Belgiens arbeiten. Man sollte sich aber im Voraus gut über die Gesetzgebung informieren, welche in dem Land gilt, in welchem man arbeiten möchte. Oft unterscheidet sich diese von der belgischen.

Beinhaltet die Broschüre noch andere Infos?

In der Broschüre findet man, neben der Gesetzgebung, auch Infos, wo man einen Studentenjob finden kann, wann und wie man sich richtig bewirbt. Es finden sich Tipp zum Schreiben und Gestalten einer Bewerbung und des Lebenslaufs. Außerdem gibt’s auch Denkanstöße und Tricks zum Vorbereiten des Bewerbungsgesprächs.

Wo gibt es die Broschüre?

Die kostenlose Broschüre kann während den Öffnungszeiten in den Jugendinfozentren Eupen und St. Vith abgeholt werden. Es gibt sie in deutscher und französischer Sprache. Wer sie einfach von Daheim aus runterladen möchte, der hat über unsere Website die Möglichkeit dazu.

Infos: David Langela, Infotreff

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