Schule
In Belgien endet die Schulpflicht am Tag des 18. Geburtstags, auch wenn das Schuljahr noch nicht zu Ende ist. Dann darf der Jugendliche selbst entscheiden, ob und welchen Studien er folgen möchte und in welcher Schule er sich einschreibt.
Wichtig: Nicht zur Schule gehen zu müssen heißt nicht, dass es nicht doch interessant sein kann, eine Ausbildung oder ein Studium zu beenden.
Arbeit
Der Jugendliche darf seinen Arbeitsvertrag selbst unterschreiben, den Lohn erhalten und verwalten, sich beim Arbeitsgericht beschweren, usw. Auch eine Selbstständigkeit ist unter der Voraussetzung, dass die nötigen Diplome vorliegen, möglich.
Geld
Finanzielle Angelegenheiten wie Wohnung mieten, ein Auto kaufen oder verkaufen, Geld leihen, ein Konto eröffnen, das eigene Geld verwalten, sind ab jetzt im Rahmen der eigenen finanziellen Möglichkeiten erlaubt. Ab 18 ist der Jugendliche selbst für sein Geld und seine Ausgaben verantwortlich, das heißt er muss alleine für seine finanziellen Verpflichtungen aufkommen und darum ist es wichtig, immer die Ausgaben und Einnahmen im Auge zu behalten.
Lebensumstände
Ab 18 kann ein junger Mensch selbst bestimmen, wo er wohnen möchte. Auch braucht man nicht mehr das Einverständnis der Eltern, um zu heiraten. Vor dem 18. Lebensjahr kann das Jugendgericht einer Hochzeit nur bei schwerwiegenden Gründen, wie zum Beispiel einer Schwangerschaft zustimmen.
Versicherungen
Sobald das 18. Lebensjahr erreicht ist, müssen die Eltern nicht mehr für die Schäden haften, die der Jugendliche verursacht. Sie sind zivilrechtlich nicht mehr zuständig. Man muss selbst für den Schaden aufkommen. Wer alleine wohnt, sollte eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen. Die Versicherung der Eltern beziehungsweise die Familienpolice wird nur für verursachte Schäden aufkommen, wenn man noch im Haushalt der Eltern wohnt.
Wahlpflicht
Jeder Belgier hat mit 18 das Recht, sogar die Pflicht, zu wählen. Sei es für die Gemeinderatswahlen, die Regional- und Gemeinschaftswahlen oder für die Wahlen auf föderaler Ebene, sprich Kammer und Senat. Wer nicht wählen geht, kann dafür bestraft werden.
Welche Veränderungen bringt der achtzehnte Geburtstag noch mit sich?
- Auslandsreisen ohne das Einverständnis der Eltern sind jetzt möglich.
- Man darf einen Lottoschein oder ein Rubbellos erwerben. In Casinos und Spielhöllen darf man aber erst mit 21 Jahren.
- Bei einem Verstoß gegen das Gesetz muss man sich ab dem 18. Lebensjahr vor einem Erwachsenengericht verantworten, wo eine Gefängnisstrafe oder eine Geldstrafe ausgesprochen werden kann.
Infos: Ramona Mausen, Jugendinformationszentrum (JIZ)