Das Leben wird teurer und jetzt noch eine Mieterhöhung. Die Rede ist von der Indexierung des Mietpreises. Ist das eine reine Formalität?
Es wird alles andere als eine Formalität sein, wenn der Mietpreis an die Lebenshaltungskosten angepasst werden muss. Das bedeutet: Im Grunde wird verglichen, wie viel war der Euro zu Beginn des Mietverhältnisses wert und wie viel ist er jetzt wert. Es hat Jahre gegeben, da war es tatsächlich eine reine Formsache. Aber dieses Jahr sieht es ganz anders aus und viele Mieter müssen ganz schön tief in die Tasche greifen.
Welche Gründe hat das?
Die Indexierung der Miete ist an die Inflation gebunden. Wir erleben derzeit eine sehr intensive Inflation. Mit anderen Worten: Wenn das Leben im Allgemeinen teurer wird, steigen im Grunde genommen auch die Mieten. Der Mietindex ist an den Gesundheitsindex gebunden. Dieser Gesundheitsindex wird vor allem durch die Preisentwicklung von Heizöl, Gas und Strom bestimmt. Die Energiekosten sind in den letzten Monaten drastisch gestiegen. Dadurch schießt der Gesundheitsindex ebenfalls nach oben und das hat Auswirkungen auf den Mietindex.
Wie und wann wird die Indexierung der Miete berechnet?
Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt, an dem der Mietvertrag geschlossen wurde. Bei der Berechnung braucht der Vermieter verschiedene Zahlen, die er kennen muss: Da ist die Basismiete, dann der Gesundheitsindex des laufenden Jahres und zum Schluss der Ausgangsindex. Der neue Mietpreis wird errechnet indem man die Basismiete mit dem neuen Gesundheitsindex multipliziert und das Ganze dann durch den Ausgangsindex teilt. Manche Vermieter indexieren den Mietpreis immer für den 1. Januar, auch wenn der Mietvertrag im August in Kraft getreten ist. Dann ist natürlich klar, dass sie die Angaben vom August des Vorjahres genutzt werden müssen.
Beispiel
Nehmen wir mal an, man hat einen Mietvertrag am 16. November 2020 abgeschlossen und dieser Mietvertrag trat dann am 1. Dezember in Kraft. Dann ist der Ausgangsindex der Monat Oktober 2020. Also muss man immer jenen Monat nehmen, der dem Vertragsabschluss vorangeht. Der Gesundheitsindex ist immer der Monat vor Inkrafttreten des Mietvertrags. In unserem Beispiel ist der Mietvertrag am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten, dann kommt nur der November des laufenden Jahres für den Gesundheitsindex in Frage. Das hört sich alles sehr kompliziert an, ist es aber nicht. Zum besseren Verständnis findet man auf der Website der VSZ ein kleines Beispiel, wie man die Miete richtig indexiert.
Wie erhält man die Info über die Indexierung?
Der Vermieter muss dem Mieter die Mietindexierung schriftlich mitteilen. Der Gesundheitsindex ist in der Regel in den meisten Tageszeitungen angegeben, man kann ihn aber auch problemlos bei uns in der Verbraucherschutzzentrale erhalten. Es gibt mittlerweile auch eine deutschsprachige Fassung auf der Webseite vom Wirtschaftsministerium, wo man die indexierte Miete automatisch ausrechnen kann. Wer aber nicht klarkommt, der meldet sich eben in der VSZ.
Infos: Bernd Lorch, VSZ Ostbelgien