Wie funktioniert die Masche mit den Kleinanzeigen?
Es tauchen regelmäßig Anzeigen auf wie: „Ich räume Ihren Dachboden“ oder „Kaufe Pelze, Antiquitäten, Möbel zu Höchstpreisen“ usw. Ein Verbraucher meldet sich auf eine solche Anzeige und verabredet sich mit dem angeblichen Kaufinteressenten. Beim Treffen wird ein guter Preis ausgehandelt, aber dem Interessenten sind die Gegenstände angeblich zu sperrig, sodass er noch einmal zurückkommen müsse, um sie abzuholen und diese dann erst zu bezahlen. Und ganz nebenbei fragt der vermeintliche Käufer auch nach altem Schmuck.
Was ist dagegen einzuwenden?
Im Prinzip nichts. Aber in diesem Fall ging es dem Betrüger nicht um die Antiquitäten. Um den Verkäufer in Sicherheit zu wiegen, wird ein überhöhter Preis für die Antiquitäten angeboten. Wenn das Opfer Schmuck anzubieten hat, wird dieser nur oberflächlich betrachtet. Es soll nämlich keinesfalls danach aussehen, als ob der Schmuck das eigentliche Ziel des Betrügers ist. Dadurch glaubt das Opfer, dass der angebotene Preis für den Schmuck ebenfalls angemessen ist. Der Betrüger bezahlt den Schmuck sofort und nimmt ihn auch direkt mit, ohne dabei näher auf den tatsächlichen Wert einzugehen. Mit dem Versprechen, die Antiquitäten später abzuholen und zu bezahlen, verschwindet er auf Nimmerwiedersehen. Auf Anrufe reagiert er ebenfalls nicht mehr.
Was kann man in einem solchen Fall tun?
Im Prinzip kann man Anzeige erstatten. Das Problem ist jedoch, den vermeintlichen Ankäufer wiederzufinden. In den Anzeigen steht meist nur eine Handynummer und – wenn überhaupt – ein falscher Name. Es gibt keine Geschäftsadresse und auch keine Website. Deshalb ist es fast unmöglich, den Täter aufzufinden.
Wie kann man sich vor einem solchen Betrug schützen?
Wenn man Schmuck verkaufen will, sollte man ihn vorher von einem Fachmann prüfen lassen. So hat man zumindest eine Ahnung über die Verarbeitung, die Edelsteine oder die Karatzahl und den tatsächlichen Wert. Den Schmuck sollte man bei einem seriösen Händler verkaufen. Es ist wichtig, dass man mehrere Angebote einholt.
Worauf sollte man bei solchen Kleinanzeigen noch achten?
Am besten ist es, sich den Personalausweis des Ankäufers zeigen zu lassen und seine Angaben zu notieren. Wenn er sich dagegen sträubt, sollte man die Finger davon lassen. Ganz wichtig ist es auch, niemals Fremde in die Wohnung zu lassen. Vielleicht wollen sie so nur die Wohnung auskundschaften, eventuell für einen späteren Einbruch. Die gleiche Masche läuft natürlich auch online bei privaten Verkaufsportalen, wie eBay-Kleinanzeigen.
Infos: Bernd Lorch, VSZ Ostbelgien