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Verbrauchertipp: Mietnebenkosten: Preisexplosion

10.03.202208:00
  • Verbrauchertipp
Bernd Lorch von der Verbraucherschutzzentrale
Bernd Lorch von der Verbraucherschutzzentrale (Foto: BRF)

Mietnebenkosten sind schon seit Jahren ein Thema der Verbraucher-schutzzentrale. Ganz besonders jetzt, da bei den Mietern die Jahresabrechnung ins Haus flattert. In diesem Jahr kommt hinzu, dass die Energiepreise geradezu explodieren und die Abrechnung daher sehr hoch ausfallen kann.

Was beinhalten die Mietnebenkosten?

Zuerst einmal enthalten die Nebenkosten die größten Posten wie Wasser und Heizöl, bzw. Gas. In einem Mehrfamilienhaus kommen noch die gemeinschaftlichen Kosten hinzu, wie z.B. den Unterhalt der Heizung, die Reinigung des Schornsteins, die Kosten für den Hausmeister oder der Unterhalt der gemeinschaftlich genutzten Räume. Diese letztgenannten Kosten werden nach einem bestimmten Schlüssel unter den Parteien aufgeteilt.

Wie kann man die jährliche Abrechnung der Mietnebenkosten am besten überprüfen?

Zunächst einen Blick in den Mietvertrag werfen und nachschauen, was dort zum Thema „Mietnebenkosten“ steht. Dann vergleicht man diese Angaben mit denen von der Abrechnung. Das ist im Prinzip das erste, was man machen sollte.

Wenn im Mietvertrag gar nicht die Rede von Mietnebenkosten ist, was dann?

Dann gilt die Regel, dass der Mieter für alle Kosten aufkommen muss, die die Mietwohnung direkt betreffen. Das heißt der Heizungsverbrauch, die Stromkosten, Reinigungskosten, Müllabgaben und so weiter. Wenn jetzt keine eigenen Zähler vorhanden sind, muss der Mietvertrag detaillierte Informationen zu der Verteilung der Nebenkosten angeben:  Gibt es Zwischenzähler? Gibt es Nebenkosten, die pro Kopf verrechnet werden. Der Vermieter seinerseits muss für alle Kosten aufkommen, die mit dem Eigentum in Zusammenhang stehen.

Gibt es bestimmte Elemente, die auf der Abrechnung für Mietnebenkosten aufgeführt werden müssen?

Auf einem Dokument müssen die Nebenkosten richtig bezeichnet werden. Einmal Wasserverbrauch, dann Heizöl oder Gasverbrauch. Dann muss der Einzelpreis aufgeführt sein sowie der Verbrauch im Allgemeinen: Beispielsweise 50 Kubikmeter Wasser und ein Verbrauch von 2000 Liter Heizöl pro Jahr. Diese Angaben müssen detailliert aufgeführt werden. Zu guter Letzt müssen die geleisteten Vorauszahlungen auf der Abrechnung aufgelistet sein, falls es welche gegeben hat.

Wenn etwas mit der Abrechnung nicht stimmt, was kann man tun?

Wenn einem die Rechnung „spanisch“ vorkommt, sollte man die Belege beim Vermieter anfragen. Das Recht hat man. Wohnt man aber in einem Gebäude mit mehreren Mietparteien, dann ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Belege auszuhändigen, aber man darf sie bei ihm oder in der Verwaltung einsehen.

Was kann man dieses Jahr gegen eine gesalzene Abrechung tun?

Die Energiekosten sind stark gestiegen und das wirkt sich automatisch auf die Mietnebenkosten aus. Hinzu kommt, dass durch den Ukraine-Krieg die Aussicht auf sinkende Energiepreise sehr gering ist. Das Einzige, was man als Mieter tun kann, ist sparen und etwas Geld auf Seite legen, damit man seine Abrechnung bezahlen kann. Eine gute Idee wäre es ebenfalls, die monatlichen Vorauszahlungen zu erhöhen, damit man im kommenden Jahr keine böse Überraschung erlebt.

Infos: Bernd Lorch, VSZ Ostbelgien

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