Wie sollte man seine Abrechnung bezahlen?
Es gibt zwei Möglichkeiten, um die Nebenkosten zu bezahlen: Entweder zahlt der Mieter die tatsächlich entstandenen Kosten. Das wären dann z.B. Reinigungskosten der genaue Wasser- und Stromverbrauch. Oder er zahlt neben der Grundmiete einen Pauschalbetrag für die Nebenkosten. Ein Betrag, der vorher festgelegt wurde und der alle möglichen Kosten umfasst.
Wie läuft es ab, wenn man die tatsächlich entstandenen Kosten bezahlen muss?
Die meisten Mietverträge sehen eine monatliche Vorauszahlung vor. Der Mieter zahlt jeden Monat einen festen Betrag und einmal im Jahr erstellt der Vermieter eine detaillierte Abrechnung der entstandenen Kosten. Darin sind die geleisteten Vorauszahlungen enthalten. Wurde zu viel angezahlt, wird der Vermieter die Differenz zurückerstatten. Ansonsten muss der fehlende Betrag nachgezahlt werden. Aufgrund der hohen Energiepreise wird in diesem Jahr fast jeder nachzahlen müssen. Es wird geraten, seine monatlichen Vorauszahlungen zu erhöhen, um nicht plötzlich eine Abrechnung mit einer astronomisch hohen Summe zu erhalten.
Eine zweite Möglichkeit wäre der Pauschalbetrag, oder?
In diesem Fall darf der Vermieter keine Abrechnung erstellen und die Kosten müssen nicht belegt werden. Diese Pauschale entspricht aber nie den reellen Verbrauchskosten des Mieters. So tragen Mieter und Vermieter immer das Risiko, dass die Kosten für den tatsächlichen Verbrauch höher oder niedriger ausfallen können. Viele Vermieter, die mit Pauschalen arbeiten, haben jetzt vor allem finanzielle Verluste, gerade wegen der hohen Energiepreisen, da sie für das Defizit selbst aufkommen müssen.
Welche Punkte müssen auf der Abrechnung unbedingt aufgeführt werden?
Zuerst müssen die Nebenkosten richtig benannt werden. Das heißt Wasserverbrauch, Heizöl oder Gasverbrauch, Kosten für die Instandhaltung der Heizung, usw. Dann muss der Einzelpreis der einzelnen Nebenkosten sowie deren Verbrauch aufgeführt sein. Beispielsweise ein Verbrauch 50 Kubikmeter Wasser zum Preis von 5,30 € pro Kubikmeter. Danach gibt es auch noch den sogenannten Verteilerschlüssel, das heißt wie die Nebenkosten verrechnet werden. Zum Beispiel über den Verbrauch oder die Wohnfläche. Zuletzt müssen auch die geleisteten Vorauszahlungen auf der Abrechnung aufgelistet sein, falls es denn welche gegeben hat.
Infos: Bernd Lorch, VSZ Ostbelgien