Wie steht es um die Informationspflicht in Bezug auf Risiken?
Sobald eine Arbeit mit Risiken verbunden ist, muss der Schüler oder Student eine Arbeitsplatzbeschreibung erhalten. Neben einer Auflistung aller Aufgaben, für deren Erledigung der Betreffende eingestellt wurde, enthält diese Angaben zur möglichen Arbeitskleidung sowie zur individuellen Sicherheitsausrüstung wie etwa Gehörschutz oder Schutzbrille. Bei Dienstantritt sollten dem Schüler oder Studenten zudem ein Dokument mit den im Unternehmen geltenden Sicherheitsmaßnahmen oder auch ein Evakuierungsplan ausgehändigt werden.
Ist eine vorherige medizinische Untersuchung Pflicht?
Ein Gesundheitscheck ist Pflicht für Studentenjobs an einem Risikoposten: Dies gilt für Jugendliche unter 18 Jahren, im Falle von Nachtarbeit und der Nahrungsmittelverarbeitung oder aber wenn die Arbeitsplatzbeschreibung, die Arbeitsordnung oder der Arbeitsvertrag explizit eine medizinische Untersuchung vorsieht.
Sind alle Arbeiten erlaubt?
Eine ganze Reihe von Arbeiten sind im Rahmen eines Studentenjobs verboten. Manche sind unter gewissen Umständen ab 18 Jahren erlaubt oder wenn die Arbeit in die gleiche Richtung wie das Studium geht. Das Bedienen eines Gabelstaplers ist unter allen Umständen im Rahmen eines Schüler- oder Studentenjobs verboten, selbst wenn der Betreffende einer speziellen Schulung dafür folgt.
Wie sehen die Bestimmunge im Bausektor aus?
Im Bausektor sind viele Arbeiten gesetzlich verboten. Dies gilt insbesondere für die Personen, die keine Ausbildung oder die nötige Erfahrung in dem Sektor haben. Dazu zählen unter anderem Abrissarbeiten, der Auf- und Abbau von Baugerüsten, Krahnaufbauten, Arbeiten an bestimmten holzverarbeitenden Maschinen oder die Verwendung von gefährlichen Produkten wie etwa bleihaltige Farben.
Welche Regeln gelten in anderen Bereichen?
Auch hier greifen in gewissen Bereichen Verbote. Dies gilt etwa für das Bedienen von landwirtschaftlichen Maschinen, das Arbeiten mit gefährlichen Substanzen oder krebserregenden Produkten, den Transport von Sprengstoff oder Feuerwerkskörpern sowie das Laden und Löschen von Schiffen. Auch das Arbeiten in Tiershows mit wilden oder giftigen Tieren ist Schülern und Studenten verboten.
Gibt es Arbeitsorte, die grundsätzlich tabu sind?
Schüler und Studenten dürfen nicht an Orten tätig sein, an denen durch Arbeiten Brände ausgelöst werden können. Ebenfalls verboten ist das Arbeiten in Autopsie-Abteilungen, an Orten mit Explosionsgefahr oder aber in Schlachthäusern.
Weitere Informationen sind in den Jugendbüros in St. Vith und Eupen erhältlich sowie im Internet abrufbar unter www.jugendinfo.be
Infos: Ramona Mausen, Jugendinfo