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Verbrauchertipp: Wenn ich die Energierechnung nicht bezahlen kann

07.04.202208:00
  • Verbraucher
  • Verbrauchertipp
  • Verbrauchertipps
Bernd Lorch von der Verbraucherschutzzentrale
Bernd Lorch von der Verbraucherschutzzentrale (Foto: BRF)

Die steigenden Energiepreise sind bereits seit einigen Wochen Thema, unter anderem das Maßnahmenpaket der Regierung. Die Verbraucherschutzzentrale stellt vermehrt fest, dass immer mehr Verbraucher nicht mehr in der Lage sind, ihre Energierechnung zu begleichen.

Was kann der Verbraucher machen, wenn er seine Strom- oder Gasrechnung nicht mehr
begleichen kann?

Das Wichtigste ist, den Energieversorger so schnell wie möglich zu kontaktieren. Bei Zahlungsschwierigkeiten sind die Energieversorger meistens bereit dazu, mit dem Kunden eine Lösung zu finden. Man kann zum Beispiel einen angepassten Zahlungsplan vereinbaren. So werden Mahnungen und überflüssige zusätzliche Kosten wie Mahngebühren oder Verzugszinsen vermieden.

Was passiert, wenn der Verbraucher nicht reagiert?

Wenn der Verbraucher seine Energierechnung nicht bezahlt, wird es nicht lange dauern, bis er eine Zahlungserinnerung oder eine Mahnung von seinem Energieversorger erhält. Wenn man nach dieser Mahnung immer noch nicht bezahlt, kann der Energieversorger einen Budgetzähler installieren. Bei einem Budgetzähler wird die Energie im Voraus anhand einer aufladbaren Chipkarte bezahlt. Das bedeutet, es gibt keinen Strom oder Gas, wenn der Verbraucher es nicht bezahlen kann. Als nicht geschützter Kunde bezahlt man dann den gleichen Tarif wie im Vertrag festgehalten, nur dass im Voraus bezahlt werden muss.

Was ist ein „geschützter Kunde“?

Wer das Statut als so genannter „geschützter Kunde“ hat, kann sich an das ÖSHZ wenden, da das Verfahren hier anders ist. Als geschützter Kunde hat man ein Anrecht auf den Sozialtarif.

Was kann man tun, damit es nicht so weit kommt?

Der Verbraucher sollte seine Vorauszahlungen erhöhen, wenn sein Anbieter das nicht bereits von sich aus gemacht hat. So bezahlt er automatisch bereits jeden Monat mehr, sodass es bei der Jahresrechnung keine böse Überraschung gibt.  Es gibt auch Anbieter, bei denen man seinen Verbrauch regelmäßig im Kundenportal eingeben kann. Dann kann der Betrag für die Vorauszahlungen regelmäßig angepasst werden und entspricht auch dem tatsächlichen Verbrauch Verbrauch.

Gibt es sonst noch Tipps?

Es kann nicht schaden, mal einen Blick auf die Ausgaben zu werfen. Man weiß ja bereits im Voraus, welche Rechnungen im Laufe eines Jahres immer wieder anfallen, wie beispilesweise für Urlaub, Wassergebühren, Weihnachtsgeschenke, oder den Schulanfang. Hinzu kommen auch die Sachen, die regelmäßig bezahlt werden müssen, wie Versicherungen, Mieten und Kredite. Wenn man all diese Beträge zusammenzählt und durch 12 teilt, weiß man, wie viel
im Idealfall jeden Monat auf Seite gelegt werden muss, ohne dass man sich einschränken muss, wenn eine dieser Rechnungen fällig ist.
Am besten ist es, wenn der Verbraucher diesen Betrag jeden Monat per Dauerauftrag auf ein
Sparkonto überweist. Dann kommt er auch nicht in Versuchung, das Geld anderweitig auszugeben.
Wer trotzdem mal Probleme hat eine Rechnung zu bezahlen, sollte alls erstes den Gläubiger anrufen, um mit ihm eine Lösung zu finden oder sich an eine Schuldnerberatungsstelle, wie die Verbraucherschutzzentale, wenden.

Infos: Bernd Lorch, VSZ Ostbelgien

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