Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um als Student arbeiten zu dürfen?
Ein Jugendlicher, der das zweite Sekundarschuljahr erfolgreich beendet hat, darf ab dem Alter von 15 Jahren einen Ferienjob ausüben. Diejenigen, bei denen das nicht der Fall ist, dürfen erst mit 16 Jahren einem Ferienjob nachgehen. In jedem Fall muss der Betreffende als regulärer Schüler oder Student eine Bildungseinrichtung besuchen beziehungsweise eine Ausbildung absolvieren. Wer sein Studium im Sommer beendet, darf bis Ende September des betreffenden Jahres noch einen Studentenjob ausüben.
Welche sozialrechtlichen Aspekte gilt es zu beachten?
Im Prinzip gibt es keine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze an Stunden, die ein Schüler oder Student arbeiten darf. Um aber von den verminderten Sozialabgaben profitieren zu können, darf er nicht mehr als 475 Stunden im Jahr arbeiten. Die Arbeitgeber haben ihrerseits ebenfalls ein großes Interesse daran, diese Höchstgrenze einzuhalten, da sie noch mehr Sozialabgaben einsparen als der Student. Daher verlangen sehr viele Arbeitgeber eine schriftliche Bescheinigung von den Studenten über die bisher geleisteten Arbeitstage. Über die Webseite www.studentatwork.be können Studenten ihr aktuelles Kontingent abrufen. Diese Bescheinigung kann auf Wunsch auch in den Jugendinfo-Büros in Eupen und St. Vith ausgedruckt werden.
Spielen auch steuerliche Aspekte eine Rolle?
Damit der Jugendliche steuerlich weiterhin zu Lasten der Eltern bleibt, darf er jährlich eine bestimmte Einkommensobergrenze nicht überschreiten. Dieser Betrag liegt bei rund 7100 EUR brutto. Die genaue Summe hängt davon ab, ob der Betreffende zu Lasten eines oder beider Elternteile ist. Wichtig ist zudem, dass die Einkünfte aus einer Studentenbeschäftigung mit Studentenarbeitsvertrag stammen.
Worauf sollte der Jugendliche bei der Jobsuche achten?
Das Angebot an Studentenjobs ist begrenzt. Aus diesem Grund müssen die Jugendlichen bei der Jobsuche viel Eigeninitiative und Flexibilität an den Tag legen. Nach Möglichkeit sollte der Jugendliche persönlich bei einem potenziellen Arbeitgeber vorstellig werden und ein Motivationsschreiben sowie einen aussagekräftigen Lebenslauf abgeben. Zudem sollten die Jugendlichen die Angebote der Zeitarbeitsagenturen konsultieren. Denn immer mehr Firmen rekrutieren über diesen Weg studentische Hilfskräfte.
Weitere Informationen zum Thema „Studentenjob“ sind im Internet unter www.jugendinfo.be abrufbar. Zudem ist in den Jugendinfo-Büros in Eupen und St. Vith eine ausführliche Broschüre zum Thema erhältlich.
Infos: David Langela, Jugendinfo