Allen Unkenrufen zum Trotz: Laut einer Studie der Europäischen Zentralbank bezahlen immer noch knapp 60 Prozent aller Belgier ihre Transaktionen in bar. Und im Durchschnitt bezahlt ein Belgier jeden Tag doppelt so viel bar wie per Geldkarte. Es sind vor allem ältere Menschen, Menschen mit geringem Einkommen oder Menschen mit Beeinträchtigungen, die die Barzahlung bevorzugen.
Aus drei mach eins
Verbraucher sollten das Recht haben, bar zu bezahlen. Denn Bargeld ist ein gesetzliches Zahlungsmittel. Wenn aber die Zahl der Geldautomaten stark abnimmt, hat dies für einige Verbraucher eine erschwerte Teilhabe am sozialen und wirtschaftlichen Leben zur Folge. Trotzdem möchte der Bankensektor die Zahl so stark reduzieren, dass nur noch jeder Dritte der derzeitigen Standorte für Geldautomaten bestehen bleiben soll. Die übriggebliebenen Automaten sollen vor allem in Einkaufszentren und Einkaufsstraßen angesiedelt sein. Somit würden insbesondere Menschen in ländlich geprägten Gebieten wie Ostbelgien benachteiligt.
Umfangreicher Forderungskatalog der Verbraucherschützer
Aus diesem Grunde und im Sinne einer nachhaltigen Bankenpolitik fordern die Verbraucherorganisationen, dass
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die Zahl der Geldautomaten nicht drastisch reduziert wird, bevor es nicht eine Lösung gibt, um schutzbedürftigen Verbrauchern auch zukünftig eine Beteiligung am Wirtschaftsleben zu ermöglichen;
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in Absprache mit lokalen Behörden, den Verbraucherorganisationen und anderen Interessengruppen ein realistischer Verteilungsplan der Geldautomaten erstellt wird, der Verbrauchern und Bürgern in den einzelnen Gemeinden auch weiterhin den Zugang zum Bargeld sichert;
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ein größerer Teil des durch die Anbringung von neutralen Geldautomaten gesparten Geldes dazu genutzt wird, Geldautomaten zugänglicher zu machen;
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jeder Bürger zu jeder Zeit und an jedem Ort die Möglichkeit haben soll, mit Bargeld zu bezahlen.
Durch die Schließung einer ganzen Reihe von Bankfilialen sind auch viele Self-Banking-Automaten weggefallen. Dies stellt vor allem Senioren und benachteiligte Menschen vor Probleme, weil sie meist nicht über einen Internetanschluss oder ein Smartphone verfügen. Somit können sie weder Kontoauszüge drucken noch Überweisungen am Automaten ausführen. Apropos Kontoauszüge: Für das Versenden der Kontoauszüge per Post erheben die Banken Gebühren. Deshalb fordern die Verbraucherschützer, dass das Versenden der Kontoauszüge für all jene Verbraucher kostenlos sein sollte, denen es nicht möglich ist, die Auszüge selbst an einem Automaten auszudrucken.
Nachteilig am Postversand der Kontoauszüge ist zudem, dass dieser oft mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung erfolgt. Dies wiederum erschwert es insbesondere den benachteiligten Bevölkerungsgruppen, ihre aktuellen Ausgaben und Einnahmen im Blick zu behalten. Auch werden für gewisse Behördengänge – wie zum Beispiel Anträge auf Beihilfen oder die Berechnung der Mieten für Sozialwohnungen – Kopien von aktuellen Kontoauszügen benötigt.
Aus diesem Grund fordern die Verbraucherschützer ebenfalls einen geografischen Verteilungsplan für die Self-Banking-Automaten. Der Verbraucher könnte so zum Beispiel seine Bankgeschäfte am selben Automaten ausführen, an denen er Geld abhebt oder an einem getrennten Gerät am gleichen Standort.
Weiter Infos finden Sie im Netz unter www.vsz.be
Infos: Bernd Lorch, Verbraucherschutzzentrale