Wer kommt für selbst verursachte Schäden im Kot auf?
Im Prinzip ist es nicht notwendig, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, wenn das Zimmer nur in der Woche bewohnt wird. Denn in diesem Fall greift in der Regel die Versicherung der Eltern. Trotzdem ist es ratsam, die Versicherungspolice zu überprüfen beziehungsweise den Versicherungsagenten zu kontaktieren, um sicher zu sein, dass diese Police auch effektiv für Schäden im Kot aufkommt.
Wie sieht es im Falle eines Brandes aus?
Eine Feuerversicherung ist in Belgien vom Gesetz her keine Pflicht, dennoch ist es überaus ratsam, eine derartige Versicherung abzuschließen. Viele Vermieter setzen den Abschluss dieser Versicherung auch voraus. Wie ein gewöhnlicher Mieter ist auch der Student in einem Studentenzimmer für alle Schäden verantwortlich, die dort durch Feuer oder Wasser verursacht werden.
In den meisten Fällen ist es allerdings nicht notwendig, eine zusätzliche Feuerversicherung abzuschließen, da die Feuerversicherung des Elternhaus eventuell auch eine zusätzliche Garantie für solche Schadensfälle vorsieht. Auch hier gilt: Überprüfen und zusätzlich darauf achten, dass der Versicherungswert die Unkosten für die Wohnungseinrichtung, den PC und weitere elektronische Geräte abdeckt.
Falls die Feuerversicherung auch eine Diebstahlversicherung beinhaltet, kommt diese ebenfalls für aus dem Kot gestohlene Gegenstände auf.
Wie verhält es sich bei Unfällen im Straßenverkehr oder persönlichen Unfällen?
Wer zum Beispiel als Radfahrer im Straßenverkehr einen Unfall verursacht, muss auch für die entstandenen Schäden aufkommen. Diese Haftbarkeit muss von der Familienpolice der Eltern abgedeckt werden.
Die Folgen eines persönlichen Unfalls - wie etwa ein Treppensturz - können über eine Unfallversicherung gedeckt werden. Falls diese Versicherung von den Eltern für alle Familienmitglieder abgeschlossen wurde, kommt sie auch für den Studenten in seinem Studentenzimmer auf.
Und bei einem Studium im Ausland?
Generell ist es so, dass die Versicherung sich nur auf ein Studentenzimmer in Belgien oder in Europa bezieht. Wer sich entscheidet, sein Studium ganz oder teilweise im Ausland zu absolvieren, sollte einen Versicherungsagenten kontaktieren, um eventuelle Zusatzversicherungen abzuschließen.
Alle Infos zum Thema gibt es auch online unter www.jugendinfo.be
Infos: Ramona Mausen, Jugendinfo