Drei Fälle bei der Beantragung
Im Beantragungsprozess ist zwischen drei verschiedenen Fällen zu unterscheiden.
- Die Mietwohnung verfügt über einen eigenen Heizöltank. In diesem Fall kann der Mieter die Heizölzulage wie bei Eigenheimbesitzern relativ problemlos beantragen. Auf der VSZ-Webseite befindet sich dafür das nötige Formular.
- Die Mietwohnung befindet sich in einem Appartementgebäude mit einem gemeinsamen Tank, der noch andere Mietwohnungen speist und das Appartementgebäude wird von einer Gebäudeverwaltung geregelt. Auch für diesen Fall ist das entsprechende Formular auf der VSZ-Webseite zu finden
- Der dritte Fall ähnelt dem zweiten Fall, jedoch besitzt das Appartementgebäude mit gemeinsamem Tank diesmal keine Gebäudeverwaltung. Hier muss der Vermieter eine kleine Vorarbeit leisten und eine sogenannte ZDU-Nummer beantragen. Erst mit dieser Nummer kann der Mieter die Heizölzulage anfordern.
Beantragung der ZDU-Nummer
Eine ZDU-Nummer ist eine Unternehmensnummer oder eine Mehrwertsteuernummer. Wenn es keine Gebäudeverwaltung gibt, die dem Mieter diese Nummer geben kann, dann muss der Vermieter eine fiktive Unternehmensnummer anfragen. Falls der Vermieter die ZDU-Nummer nicht schon vorliegen oder beantragt hat, kann er sie online auf der Website „fuelpremium.be“ anfragen. Benötigt werden zum einen die Heizöl- oder die Propanrechnung, dann der Zahlungsbeleg und zuletzt ein Kartenlesegerät mit Ausweis und PIN-Code. Alternativ kann auch die App „itsme“ verwendet werden. Dann wird in zehn verschiedenen Arbeitsschritten die ZDU-Nummer beantragt. Auf der Website der Verbraucherschutzzentrale befindet sich eine Anleitung, die jeden einzelnen Schritt nochmals erklärt. Die Beantragung der ZDU-Nummer ist im übrigen bedenkenlos, da die Nummer nur zu diesem Zweck genutzt wird. Sie hat anschließend keine Bedeutung mehr.
Zu guter Letzt teilt der Vermieter dem Mieter die Nummer mit. Der kann dann online das Antragsformular mit der fiktiven ZDU-Nummer für Mieter ausfüllen. Falls ein Mieter keinen Internetzugang hat, ist das kein Beinbruch, da es die entsprechenden Formulare und die Anleitung ebenfalls in gedruckter Form in der Verbraucherschutzzentrale in Eupen gibt.
Weitere Informationen sind unter www.vsz.be abrufbar.
Infos: Bernd Lorch, VSZ Ostbelgien