In manchen Jahren war die Indexierung der Mietpreise eine reine Formalität. In diesem Jahr sieht die Situation ganz anders aus. Der Grund: Die Indexierung der Miete ist an die Inflation gebunden. Und da wir derzeit eine sehr hohe Inflation erleben, werden die Mieter diesmal ganz schön tief in die Tasche greifen müssen.
Verantwortlich dafür ist die Koppelung des Mietindexes an den Gesundheitsindex. Und dieser Gesundheitsindex wird auch durch die Preisentwicklung von Heizöl, Gas und Strom bestimmt. Die drastische Verteuerung von Energie und anderen Waren in den letzten Monaten hat dafür gesorgt, dass der Gesundheitsindex ebenfalls nach oben geschossen ist und sich somit – aus Sicht des Mieters – negativ auf den Mietindex und letztendlich die Miete auswirkt.
Berechnung des Mietindexes
Die Berechnung des Mietindexes obliegt dem Vermieter. Als Hilfestellung steht diesem ein Mietrechner auf der Website des belgischen Wirtschaftsministeriums zur Verfügung. Dort gibt der Vermieter zunächst den bei Vertragsabschluss vereinbarten Mietpreis und dann den Monat der Vertragsunterzeichnung ein. Danach müssen der Monat und das Jahr angegeben werden, in dem der Mietvertrag in Kraft getreten ist. Zu guter Letzt müssen noch das Jahr der Indexierung und die Region festgelegt werden, in der sich das Mietobjekt befindet, sowie zwischen Wohnraummietvertrag und Geschäftsmietvertrag gewählt werden. Sind alle Angaben eingegeben, spuckt der Rechner den indexierten Mietpreis aus.
Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter die Mietindexierung schriftlich mitzuteilen. Vermieter, die nicht über einen Internetanschluss verfügen, können sich an die Verbraucherschutzzentrale wenden.
Weitere Infos sowie der Link zum Mietrechner auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums sind unter www.vsz.be abrufbar.
Infos: Bernd Lorch, VSZ Ostbelgien