Mehrere Käufer mussten feststellen, dass sich in ihren Amazon-Paketen statt der bestellten teuren Elektronikartikel Billig-Artikel wie Shampoo oder Mehrfachsteckdosen befanden. Die gelieferten Pakete sollen dabei meistens unbeschädigt und originalverpackt gewesen sein. Wo der Betrug stattgefunden hat, kann also nicht zurückverfolgt werden.
Rücksendung problematisch
Im Prinzip können Käufer bei Amazon gekaufte Ware zurücksenden und ihnen wird die Kaufsumme erstattet. Im vorliegenden Fall ist dies allerdings nicht möglich. Der Grund: Amazon verlangt, dass die bestellte Ware zurückgeschickt wird, bevor dem Käufer das Geld erstattet wird. Da sich im Paket aber nicht das bestellte Produkt befindet, ist es dem Käufer nicht möglich, dieses zurückschicken.
Rechtslage eindeutig
Nach europäischem Recht muss die gelieferte Ware der Bestellung entsprechen. Denn bei der Bestellung wurde ein Vertrag über die Lieferung einer bestimmten Ware abgeschlossen. Wenn die gelieferte Ware nicht der Bestellung entspricht, weil es entweder zu einem Fehler bei Amazon im Versandlager kam oder die Ware auf dem Weg zum Empfänger ausgetauscht wurde, trägt Amazon die Verantwortung. Denn der Online-Versandhändler ist für den kompletten Transportweg bis zur Lieferung beim Käufer verantwortlich. Selbst die notwendigen Versandkosten für den Austausch muss Amazon tragen. Und auch wenn Amazon sich stur stellt: Die Rechtslage ist klar und besagt, dass der Verkäufer beweisen muss, dass die Lieferung konform ist. Amazon trägt also die Beweislast.
Schnell reklamieren
Allerdings muss der Käufer den Verkäufer so schnell wie möglich über die Falschlieferung in Kenntnis setzen. Am besten sollten Fotos vom Paket und vom Inhalt mitgeschickt werden. Falls auf dem Paket das Gewicht vermerkt ist, kann man das ebenfalls festhalten, weil ein Unterschied zwischen dem bestellten und dem gelieferten Produkt bereits einen Beweis darstellen könnte.
Ganz grundsätzlich ist es ratsam, das Paket vor dem Öffnen zu wiegen und dies fotografisch festzuhalten oder aber auch das Öffnen des Pakets zu filmen, um im Zweifelsfall stichhaltige Beweise in Händen zu halten. Wenn noch eine zweite Person zugegen ist, gibt es zusätzlich Zeugen.
Für Pakete, die bereits bei der Lieferung Beschädigungen aufweisen oder bei denen der Verdacht besteht, dass sie bereits geöffnet wurden, sollte die Annahme verweigert werden.
Weitere Infos sind im Netz unter www.vsz.be abrufbar
Infos: Bernd Lorch, VSZ Ostbelgien