Viele Käufer glauben, dass sie ein Produkt oder eine Ware innerhalb von zwei Wochen problemlos umtauschen können. Dem ist aber nicht so.
Umtausch nicht immer möglich
Denn das 14-tägige Umtauschrecht gilt nur für über das Internet gekaufte Waren. Für Waren, die in einem normalen Geschäft gekauft werden, gibt es kein gesetzlich geregeltes Recht auf Umtausch beziehungsweise Rückgabe. Hier handelt es sich im Grunde genommen um einen rechtskräftigen „Vertrag“, von dem weder der Käufer noch der Verkäufer zurücktreten können. In der Praxis sieht die Sache glücklicherweise jedoch zumeist etwas anders aus, da viele Händler auf eine Umtauschaktion eingehen. Und hier kann auch der Verbraucher seinen Beitrag leisten, indem er das gekaufte Produkt wieder in der Originalverpackung zurückgibt. Generell empfiehlt es sich, sich vor dem Kauf nach den Umtauschmöglichkeiten zu erkundigen.
Widerrufsrecht beim Internet-Kauf
Beim Online-Kauf ist die Rechtslage etwas anders und vor allem deutlicher – sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer. Bei einer Online-Bestellung kann der Käufer nämlich innerhalb von 14 Kalendertagen von seinem Kauf zurücktreten. Diese Rückgaberecht gilt jedoch nicht für Lebensmittel oder Datenträger wie CDs oder DVDs, bei denen zum Beispiel die Folie entfernt worden ist. Ausgeschlossen von einer Rückgabe beziehungsweise einem Umtausch sind ebenfalls Einzelanfertigungen, wie beispielsweise eine Stempelgravur. Allerdings ist es möglich, dass die Rücksendungskosten zu Lasten des Käufers gehen.
Gesetzliche Garantiefrist greift bei technischen Defekten
Wenn das erworbene Produkt Mängel oder sogar einen Defekt aufweist, sollte der Käufer umgehend zum Geschäft zurückgehen oder - im Falle eines Internet-Kaufs - den Verkäufer darüber in Kenntnis setzen, dass das Gerät nicht funktioniert, und sich auf die dem Verbraucher zustehende gesetzliche Garantiefrist berufen. Falls eine zeitnahe Reaktion des Verkäufers ausbleibt, sollte der Käufer den Verkäufer per Einschreiben informieren.
"Gesetzliche Garantiefrist" bedeutet, dass für alle Produkte eine Mindestgarantie von zwei Jahren gilt. Seit Juni 2022 geht das Gesetz davon aus, dass ein Mangel, der innerhalb dieser zwei Jahre auftritt, bereits beim Kauf bestanden hat. Der Verkäufer ist in der Pflicht, bei einem Schaden die Ware kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen. Ist beides nicht möglich, hat der Kunde Anrecht, dass man ihm einen angemessenen Preisnachlass gewährt oder er sein Geld zurück erhält.
Bei Second-Hand-Waren kann die Gewährleistungsfrist im Kaufvertrag verkürzt werden. Sie darf jedoch nicht weniger als ein Jahr betragen, und der Verkäufer muss den Verbraucher darüber klar und unmissverständlich informieren. Ist dies nicht der Fall, gilt auch für gebrauchte Güter eine zweijährige Garantie.
Weitere Informationen zum Thema Geschenkeumtausch und Garantie finden Sie unter www.vsz.be.
Infos: Bernd Lorch, VSZ Ostbelgien