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Verbrauchertipp: Winterzeit ist Schimmelzeit

07.12.202213:30
  • Verbrauchertipp
Bernd Lorch von der Verbraucherschutzzentrale
Bernd Lorch von der Verbraucherschutzzentrale (Foto: BRF)

Der Winter steht vor der Tür, es hat geschneit und damit gewinnt auch wieder ein besonderes Thema an Aktualität und Bedeutung: Schimmel in der Wohnung. Dieses Problem führt nicht selten zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Dass Schimmel schädlich für die Gesundheit ist, ist klar. Unklar ist hingegen häufig, wer für den Schimmelbefall verantwortlich ist.

Schimmel in Wohnräumen entsteht meistens in der kühleren Jahreszeit und häufig dort, wo sich zu viel Feuchtigkeit ansammelt und nicht mehr trocknen kann. Die Luftfeuchte steigt zumeist nachts, wenn die Fenster verschlossen sind und die Heizung heruntergeregelt wird, für einige Stunden auf Werte von über 70 Prozent.

Vermieter über Schimmelbefall informieren

Wenn ein Mieter in seiner Wohnung einen Schimmelbefall entdeckt, muss er den Eigentümer umgehend mündlich oder per Mail darüber in Kenntnis setzen. Versäumt er dies, kann er unter Umständen für den Schaden verantwortlich gemacht werden. Bleibt eine Reaktion des Vermieters aus, sollte der Mieter den Vermieter per Einschreiben informieren und den Befall mit Fotos dokumentieren. Zeigt auch dies keine Wirkung, bleibt dem Mieter nichts anderes übrig, als einen Friedensrichter zu kontaktieren.

Von eigenmächtigen Mietkürzungen sollte der Mieter absehen. Mietkürzungen sind nur möglich, wenn Mieter und Vermieter sich gemeinsam auf einen Betrag geeinigt haben oder wenn der Friedensrichter ein entsprechendes Urteil gefällt hat.

Lüften hilft

Gerade in dieser Jahreszeit ist richtiges Lüften das A und O. Das heißt: Es sollte ein vollständiger Luftaustausch vorgenommen werden. Dafür sind zwischen fünf und zehn Minuten ausreichend. Dieser Vorgang sollte bestenfalls drei- bis viermal am Tag wiederholt werden. Das optimale Lüften hängt auch von den Außentemperaturen ab: Je kälter es draußen ist, desto kürzer, aber öfters sollte gelüftet werden.

Ausreichend heizen

Das ausreichende und richtige Heizen der Wohnung zählt zu den Pflichten des Mieters. Auch in Zeiten hoher Heizkosten sollte darauf geachtet werden, dass die Wohnung nicht zu sehr auskühlt. In Zimmern, die nicht so häufig genutzt werden, sollte die Heizung folglich nie vollständig abgeschaltet werden.

Als optimale Raumtemperatur gelten im Wohnbereich 20 °C und im Schlafzimmer 17°C. Hilfreich sind sogenannte Hygrometer, mit denen die Raumfeuchte gemessen werden kann und die für relativ wenig Geld im Handel erhältlich sind. Das ideale Raumklima liegt zwischen 45 und 55 Prozent relativer Feuchtigkeit bei circa 20° Celsius. Spätestens bei 60% Luftfeuchtigkeit muss gelüftet werden.

Infos: Bernd Lorch, VSZ Ostbelgien

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