Vor dem Kauf sollte der Verbraucher sich erst einmal bei seiner Gemeinde oder der Polizei kundig machen, ob überhaupt Feuerwerk erlaubt ist - und wenn ja, welche Art von Feuerwerk. Denn Regelungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. So hat zum Beispiel die Gemeinde Malmedy ein generelles Böllerverbot erlassen.
Augen auf beim Böller-Kauf
In Belgien unterscheidet der Gesetzgeber zwischen vier verschiedenen Klassen. Davon betreffen aber nur die Klassen eins bis drei den herkömmlichen Verbraucher, während Produkte der Klasse vier ausschließlich professionellen Pyrotechnikern vorbehalten sind.
Die Zusammensetzung der einzelnen Feuerwerkstypen ist streng geregelt: In Belgien sind großkalibrige Raketen genauso verboten wie "Römische Kerzen" und "Bengalisches Feuer", deren Sprengstoffgewicht jenseits der 75 beziehungsweise 100 Gramm liegt. Darüber hinaus darf pro Person nur ein Kilogramm Feuerwerk verkauft werden und der Verkauf nur an über 18-Jährige erfolgen.
Doppelte Vorsicht sollte der Verbraucher beim Böllerkauf im Internet walten lassen. Denn bei den dort angebotenen Feuerwerkskörpern handelt es sich vielfach um Billigware aus Osteuropa oder China. Diese Feuerwerkskörper sind oft nicht amtlich geprüft und enthalten ein Vielfaches der zulässigen Sprengstoffmenge.
Geprüftes Feuerwerk ist an der Registriernummer, dem CE-Zeichen und an der Kennnummer der jeweiligen Prüfstelle, die über die Qualitätssicherung wacht, zu erkennen.
Korrekte Handhabung
Was bei vielen Anschaffungen gilt, gilt erst recht beim Kauf von Feuerwerkskörpern: Die Gebrauchsanweisung lesen. Diese muss laut Gesetz übrigens in der Sprache der Region verfasst sein, in der diese Feuerwerkskörper verkauft werden. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft zum Verkauf angebotenes Feuerwerk muss folglich mit einer Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache angeboten werden.
Folgendes sollte man beim Anzünden beachten:
- Feuerwerkskörper und Böller dürfen nur im Freien angezündet und auf gar keinen Fall in der Hand gehalten werden.
- Da Feuerwerkskörper in einem Abstand von zwei Metern Spitzenpegel von 145 bis 160 Dezibel und damit die Lautstärke eines Presslufthammers erreichen können, empfiehlt sich das Tragen von Ohrstöpseln.
- Raketen sollen senkrecht aus einer standsicheren Flasche oder einem Rohr gestartet werden und dabei sollte stets ein Sicherheitsabstand gewahrt sein.
- Raketen, die nicht direkt zünden, dürfen auf keinen Fall nochmals gezündet werden, sondern sollten am besten mit einem Eimer Wasser gelöscht werden. Denn gerade beim falschen Umgang mit solchen Blindgängern droht die größte Gefahr und passieren die meisten Unfälle.
Sollte es zu einem Unfall mit kleineren Verbrennungen kommen, muss die betroffene Stelle umgehend mit fließendem Wasser gekühlt werden. Auf diese Weise wird der Schmerz reduziert und der Gewebeschaden begrenzt. Das sollte aber nicht länger als zehn Minuten gemacht werden, da sich ansonsten die Gefäße zusammenziehen und das zu einer Beeinträchtigung der Blutversorgung der Haut führen kann. Bei schwereren Verbrennungen ist sofort ein Arzt aufzusuchen.
Negative Auswirkungen auf Tiere und Umwelt
Feuerwerk und Knallkörper sind des einen Freud und des anderen Leid. So stellt der in der Silvesternacht ausgelöste akustische Ausnahmezustand eine extreme Belastung für Haustiere und Tiere in freier Wildbahn dar. Auch für kranke Menschen oder Kleinkinder ist dieser Lärm eine Zumutung. Außerdem belasten Feuerwerkskörper die Umwelt in einem hohen Maße, da extreme Mengen an Feinstaub freigesetzt werden.
Weitere Infos sind unter vsz.be abrufbar.
Infos: Bernd Lorch, VSZ Ostbelgien