Doch schon bei dem Begriff Unkraut scheiden sich die Geister. Es kursieren Begriffe wie Wildkräuter, Beikraut oder Begleitwuchs, die jedoch alle das Eine meinen, nämlich eine Pflanze am verkehrten Standort.
Das eigentliche störende aus ästhetischen Gründen oder gar der wirtschaftliche Schaden kann nicht einheitlich bewertet werden. Das Sauberkeitsbewusstsein des Hobbygärtners ist wie allgemein bekannt, sehr unterschiedlich und schwankt von einem naturnahen Garten mit Duldung von verschiedenen frei wachsenden Pflanzen bis hin zum sogenannten "Sagrotangarten", der keinerlei Aufwuchs von Unkräutern toleriert.
Natürlicherweise stehen Unkräuter in Konkurrenz zu den Kulturpflanzen im Kampf um Wasser, Licht und Nährstoffe und im Übermaß kann es auch zur Dominanz von Unkräutern kommen. Eine regelrechte Verwilderung nimmt seinen Lauf.
Trimm-Dich - bei der Unkrautbekämpfung
Die natürlichste und sportlichste Art ist das alt hergebrachte Jäten von Unkräutern in Pflanzenbeständen oder das "Hacken" auf Wegen und Plätzen. Dieses schweiß-treibende und mühsame Geschäft lässt natürlich Ausschau nach bequemeren Methoden der Unkrautbeseitigung halten. Die chemische Industrie bietet eine Vielzahl unterschiedlicher und für den Hobbybereich zugelassener Präparate an.
Unkraut im Zierrasen
Selektiv-Unkrautbekämpfungsmittel sind chemische Präparate zur Beseitigung von Unkräutern im Zierrasen. Die Wirkstoffe sind in der Lage, einkeimblättrige Pflanzen (Gras) von zweikeimblättrigen Pflanzen (Unkräuter) zu unterscheiden. Die Wirkung geschieht überwiegend über die Aufnahme des Wuchsstoffes über das Blatt. Eine Bodenwirkung kann ausgeschlossen werden. Doch Vorsicht bei der Anwendung, auch Zierpflanzen wie Rosen oder Sommerblumen werden schon bei geringen Mengen ebenfalls geschädigt. Für die Anwendung derartiger Präparate sind keine amtlichen Genehmigungen oder andere rechtliche Voraussetzungen erforderlich, wenn sie innerhalb des Gartens angewandt werden.
Chemische Unkrautbekämpfung
Total-Unkrautbekämpfungsmittel finden die größte Anwendung wenn es darum geht, Wege und Plätze ohne Pflanzenbewuchs unkrautfrei zu halten. Die Wirkung der meist angewendeten Präparate, mit dem Wirkstoff Glyphosat geschieht ebenfalls über das Blatt. Das besondere an dem Präparat ist die systemische Wirkung, das heißt der Wirkstoff wird bis in die Wurzeln oder Rhizome transportiert. So ist auch in vielen Fällen wie zum Beispiel von Quecke oder Löwenzahn eine ausreichende Wirkung zu erwarten. Die derzeitige Diskussion über die Zulassung und Anwendung des Wirkstoffes Glyphosat zeigt, wie schwierig die Beurteilung des Einflusses auf den Naturhaushalt ist. Der Hobbygärtner sollte aus Gründen des Naturschutzes auf den Einsatz von Glyphosat verzichten.
Die etwas mildere Weise
Ebenfalls als Total-Unkrautmittel gelten Präparate der neueren Generation mit dem Wirkstoff Pelargonsäure, die auch mitunter als biologische Präparate angeboten werden. Der Unterschied zu den chemischen Präparaten besteht darin, dass nur eine oberflächliche Zerstörung der Pflanzen stattfindet und eine Tiefenwirkung nur teilweise zu erwarten ist, wenn Wachstumsregulatoren auf der Basis von Maleinsäuren beigefügt sind. Die Anwendung der vorgenannten Totalherbizide ist für die Unkrautbeseitigung im Rasen nicht geeignet.
Vorschriften beachten!
Wichtig bei der Anwendung der vorgenannten Unkrautbekämpfungsmittel sind die Beachtung der rechtlichen Vorschriften sowie die genaue Beachtung der Anwendungshinweise. Besonders kritisch ist die Anwendung auf Bürgersteigen und Garagenauffahrten. Hier sieht die deutsche Anwendungsvorschrift ein absolutes Anwendungsverbot vor. Besonders im Bereich von Gullys oder Rinnen ist besondere Vorsicht geboten, denn ein Eintrag in das Abwassersystem richtet großen Schaden an. Andere Bereiche bedürfen einer Genehmigung durch die Behörde oder wie die Anwendung von Herbiziden auf Friedhöfen einer Erlaubnis durch die entsprechende Satzung der Kommunalbehörden.
Alternativen und "Hausmittelchen"
Als seriöse Alternativen bietet die Industrie Abflammgeräte, die mittels Gas betrieben werden, Infrarotgeräte, Wildkrautbürsten oder gar Geräte, die mittels Dampf betrieben werden, an. Auch für den Hobbygärtner werden Kleingeräte für den Hausgarten oder für die Garagenauffahrt angeboten. Die Anwendung von den vorgenannten alternativen Anwendungsmöglichkeiten ist grundsätzlich genehmigungsfrei.
Ganz anders sieht es bei der Anwendung der sogenannten Hausmittelchen aus. Hier kommen beispielsweise Essig, Soda, Salz, Salzsäure oder andere Chemikalien zum Einsatz, die allesamt den Boden oder das Grundwasser belasten. Grundsätzlich besteht für diese Anwendung ein Verbot.
Problemunkräuter sind nicht bekämpfbar!
Bestimmte Dauerunkräuter, auch von Fachleuten als Problemunkräuter bezeichnet, wie zum Beispiel Giersch, Ackerschachtelhalm oder die Ackerwinde sind in der Bekämpfung sehr problematisch. Grundsätzlich zeigen zahlreiche offizielle Versuche, dass eine chemische Bekämpfung nicht möglich ist. Durch wiederholte Anwendung kann lediglich bei den vorgenannten Unkräutern eine Reduzierung oder eine Unterdrückung des Bewuchses erreicht werden.
Die einzige Möglichkeit der Beseitigung ist ein permanentes Ausgraben der unterirdischen Rhizome, also der Speicherorgane, die in vielen Fällen beachtliche Tiefen erreichen können. Diese mühsame Maßnahme kann durch Anreicherung des Bodens mit reichlich Sand beziehungsweise mit der Aufbringung einer großzügigen Mulchung mit Rindensubstrat, was die Entfernung der Unkräuter noch wesentlich erleichtert, unterstützt werden.
Text und Bilder: Gartenbauexperte Franz Beckers