Zu Inhalt wechseln
  • BRF Nachrichten
  • BRF1
  • BRF2
  • Mediathek
  • Unternehmen
  • BRF1 Livestream
  • BRF2 Livestream
  • BRF Podcast
  • Wetter
  • Verkehr
  • iconfacebook-1
  • instagram
  • linkedin2
BRF1 Radio
  • Home
  • Programm
    • Podcast
  • Playlist
  • Sendungen
    • BPM
    • Brasserie
    • BRF1 am Morgen
    • BRF Aktuell
    • Chansons, Lieder und Folk
    • Forum
    • Hitparade
    • Jazztime
    • Klassikzeit
    • Lifeline
    • Oldieshow
    • Rock Monsieur
    • Sporttreff
    • VitaminB
  • Aktionen
-

Kompass: Heute Abend ist Party angesagt!

10.12.201616:11
  • Kompass
Jugendinfo

David Langela vom Infotreff Eupen spricht über die Rechten und Pflichten unter 18 Jahre.

Darf ich unter 16 Jahren in die Disco?

Du darfst vor 16 Jahren nicht in die Disco -  es sei denn in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Unter 16 Jahre sind Dorfpartys, Schulbälle (ohne Erwerbszweck) erlaubt. Und auch Private Partys! Aber die Veranstalter dürfen dir unter 16 Jahren keinen Alkohol ausschenken.

Und in die Kneipe?

Du darfst ab 16 Jahre alleine in die Kneipe gehen, aber der Wirt darf dir kein hochprozentiges Getränk ausschenken.

Ab wie viel Jahren ist es erlaubt Whisky zu trinken?

Erst ab 18 Jahren ist es erlaubt, Spirituosen zu kaufen und zu konsumieren. Unter Spirituosen versteht man nicht nur Hochprozentiges pur, sondern auch gemixt in Cocktails oder die sogenannten Alkopops.

Darf ein 16-jähriger Alkohol trinken?

Von 16-18 Jahren sind nur gegorene Getränke unter 22 Promille erlaubt,  das heißt Wein und Bier. Es ist einem 18jährigen nicht erlaubt, seinem 17jährigen Freund ein Whisky oder ein anderes hochprozentiges Getränk auszugeben.

Heute Abend rauche ich!

Ab 16 Jahren darfst du Tabak kaufen und auch rauchen. Wobei fast überall ein generelles Rauchverbot besteht: in allen öffentlichen Gebäude, in Restaurants, Bars, Kneipen und Diskotheken – deshalb sind die Raucher immer draußen anzutreffen.

Wie ist das mit der Wasserpfeife SHISHA ?

Diese fällt unter die Gesetzgebung des Rauchens und ist ab 16 Jahren erlaubt.

Und wie ist das mit Cannabis?

Für Minderjährige ist es einfach: Null Toleranz!

Was passiert, wenn du doch erwischt wirst?

Erst wird von der Polizei ein Protokoll erstellt. Falls die Vorfälle schwerwiegend sind oder der Jugendliche Wiederholungstäter ist, geht die Akte an den Staatsanwalt. Dieser entscheidet dann ob

  • das Verfahren eingestellt wird oder
  • eine Abmahnung erteilt wird oder
  • die Akte an den Jugendrichter weitergeleitet wird.

Weitere Infos gibt es auf jugendinfo.be

Infos: David Langela, Jugendbüro Eupen

Nach oben
  • Home
  • Programm
  • Playlist
  • Sendungen
  • Aktionen

Neuigkeiten zum BRF als Newsletter

Jetzt anmelden
Sie haben noch Fragen oder Anmerkungen?
Kontaktieren Sie uns!
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Barrierefreiheit
  • Cookie-Zustimmung anpassen

Design, Konzept & Programmierung: Pixelbar & Pavonet

Cookie Hinweis

Wir nutzen Cookies, um die Funktion der Webseite zu gewährleisten (essentielle Cookies). Darüber hinaus nutzen wir Cookies, mit denen wir User-Verhalten messen können. Diese Daten teilen wir mit Dritten. Dafür brauchen wir Ihre Zustimmung. Welche Cookies genau genutzt werden, erfahren Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Nur essentielle Cookies zulassen Alle Cookies zulassen
  • BRF Nachrichten
  • BRF2
  • Mediathek
  • Unternehmen
  • Home
  • Programm
    • Podcast
  • Playlist
  • Sendungen
    • BPM
    • Brasserie
    • BRF1 am Morgen
    • BRF Aktuell
    • Chansons, Lieder und Folk
    • Forum
    • Hitparade
    • Jazztime
    • Klassikzeit
    • Lifeline
    • Oldieshow
    • Rock Monsieur
    • Sporttreff
    • VitaminB
  • Aktionen
  • Wetter
  • Verkehr
  • iconfacebook-1
  • instagram
  • linkedin2
  • BRF1 Livestream
  • BRF2 Livestream
  • BRF Podcast
Podcast
-