Die theoretische Prüfung
Du kannst ab deinem 17. Geburtstag die theoretische Führerscheinprüfung ablegen. Hast du die Prüfung zwei Mal nicht bestanden, bist du verpflichtet, mindestens 12 Stunden einem Theorie-Unterricht zu folgen. Gratis lernen, kannst du im Internet unter permisdeconduire-online.be und gegen eine Gebühr von 3,50 € kannst du während drei Tagen eine richtige Prüfung anfragen, um zu sehen, ob du schon bereit bist, die offizielle Prüfung in einem anerkannten Zentrum abzulegen. Diese kostet dich 15 €.
Die praktische Fahrausbildung
Nachdem du die theoretische Fahrprüfung bestanden hast, kannst du mit einem provisorischen Führerschein das Fahren erlernen. Du hast drei Jahre Zeit, um den provisorischen Führerschein anzufragen. Danach musst du die theoretische Prüfung erneut ablegen. Du kannst selbst entscheiden, wie du dich auf die praktische Fahrprüfung vorbereiten möchtest. Du hast die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten:
Der provisorische Führerschein mit Begleitperson: Modell 36 Monate
Du fährst mindestens drei Monate mit dem Begleiter deiner Wahl. Dein/e Begleiter/in muss mindestens acht Jahre im Besitz des Führerscheins der Klasse B sein und dieser darf ihm/ihr in den letzten 3 Jahren nicht entzogen worden sein. Maximal zwei Begleiter/innen dürfen in deinen provisorischen Führerschein eingetragen werden. Du darfst nur in Anwesenheit des einen oder anderen Schulungsbegleiters oder beider Schulungsbegleiter und/oder eines zugelassenen Fahrlehrers, unter Ausschluss weiterer Fahrgäste, fahren.
Der maximale Zeitraum zum Üben mit dem provisorischen Führerschein beträgt 36 Monate. Bereits nach drei Monaten Fahrausbildung und ab dem Alter von 18 Jahren kannst du die praktische Prüfung ablegen. Zudem müssen hinten am Fahrzeug das vorschriftsmäßige "L" und im Inneren ein zweiter Rückspiegel für die Begleitperson angebracht sein.
Der provisorische Führerschein ohne Begleitperson: Modell 18 Monate
Zuerst musst du mindestens 20 Fahrstunden bei einer Fahrschule absolvieren, bevor du den provisorischen Führerschein dieses Modells von der Gemeinde ausgestellt bekommst. Mit diesem kannst du dann bis zu 18 Monate ohne Begleiter das Fahren üben. Nach mindestens drei Monate fahren und üben, kannst du dich für die praktische Prüfung einschreiben. Diese Formel ist allerdings nur möglich, wenn du 18 Jahre alt bist.
Für beide Modelle gilt:
- Ab 18 Jahren kannst du die praktische Prüfung ablegen. Zum Zeitpunkt der Prüfung darf deine bestandene theoretische Prüfung nicht länger als drei Jahre her sein. Bei zwei Mal nicht bestandener praktischer Prüfung und nach Ablauf der Gültigkeit des provisorischen Führerscheins musst du mindestens 6 Fahrstunden bei einer anerkannten Fahrschule nehmen, um zur Prüfung zugelassen zu werden.
-Mit dem provisorischen Führerschein darfst du freitags, samstags und sonntags sowie am Vorabend eines Feiertags und am Feiertag selbst, nicht zwischen 22 und 6 Uhr fahren. Auch ist es untersagt, im Ausland zu fahren. Es ist auch nicht erstattet, Güter zu gewerblichen Zweck zu transportieren oder einen Anhänger zu ziehen.
TIPP: Melde dich rechtzeitig zur praktischen Prüfung an (vorzugsweise 6-8 Wochen im Voraus)
Achtung! Nulltoleranz während des ersten Jahres
Während des ersten Jahres nach dem Erhalt des Führerscheins darf es keine Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung geben. Alkohol am Steuer ist in den ersten drei Jahren nach Erhalt des Führerscheins verboten. Wenn du eine schwere Übertretung begehst, musst du die theoretische und/oder praktische Fahrprüfung wiederholen und bei Alkohol kommt eine Geldstrafe dazu.
„Der Führerschein Klasse B“. Das Faltblatt gibt es kostenlos im JIZ und Infotreff und kann auch online unter jugendinfo.be gelesen werden.
Infos: Ramona Mausen, JIZ / Foto: privat