Wenn ein Mensch aus dem Leben gerissen wird, müssen sich die Hinterbliebenen u.a. um dessen Online Konten und Verträge kümmern. Dazu gehören E-Mail Konten, soziale Netzwerke, Online Shops, Provider usw. Falls man im Internet sehr aktiv war, finden die Erben oftmals ein Sammelsurium an Konten und Registrierungen vor. Auf den E-Mail Konten trudeln z.B. Rechnungen ein, von deren Existenz die Nachkommen nichts wissen und auf den sozialen Netzwerken wird weiterhin lebhaft auf der Seite des Verstorbenen gepostet oder private Nachrichten empfangen.
Wer dies alles in Ordnung bringen möchte, muss die einzelnen Dienstleister ausfindig machen, anschreiben und nachweisen, dass der Inhaber verstorben ist, damit ein Zugriff gewährt oder das Konto gelöscht wird. Diese Vorgehensweise ist recht mühsam. Besser ist es, für den Fall der Fälle vorzusorgen und einige Dinge zu beachten.
Vorsorge
Vorsorglich sollte man deshalb eine Vertrauensperson oder die Erben über die digitalen Hinterlassenschaft aufklären. Hierzu sollte man z.B. eine Liste der Dienste aufsetzen, bei denen man registriert ist, sei es kostenpflichtig oder nicht. Diese Registrierungsdaten kann man in einem verschlossenen Umschlag oder in einem digitalen Passwortsafe hinterlassen. Berücksichtigen sollte man aber auch, dass sich die Daten im Lauf der Zeit ändern können. Nicht zu vergessen sind auch die PIN der SIM Karte und der Sperrcode des Smartphons.
Was geschieht eigentlich, wenn eine Person verstorben und auf Facebook angemeldet war? Hat Facebook da etwas vorgesehen?
Facebook hat vor kurzem eine neue Funktion eingeführt, dass es jedem Mitglied zu Lebzeiten möglich macht, einen Nachlasskontakt zu bestimmen. Diesen kann man in den Einstellungen in der Rubrik „Allgemein“ jederzeit einfügen. Im Todesfall kann dieser so das Konto des Verstorbenen verwalten, Freundschaftsanfragen beantworten, das Konto in den Gedenkzustand versetzen oder es ganz einfach löschen.
Zugriff auf E-Mail Konten
Wir haben eben von einer Liste mit Registrierungsdaten gesprochen. Eine weitere Möglichkeit wäre, die E-Mail Adresse der Vertrauensperson als Wiederherstellungsadresse einzutragen. Dann braucht man kein Passwort herauszugeben und die Vertrauensperson kann so im Fall des Ablebens einfach ein neues beantragen. Der Zugriff auf das E-Mail Konto ist für die Erben insofern wichtig, um einen Überblick zu erhalten, welche Verträge abgeschlossen wurden, wie sie zu kündigen sind und welche Rechnungen noch offen sind.
Google hat für die digitale Hinterlassenschaft ebenfalls eine Lösung parat. So muss in den Einstellungen in der Rubrik „Persönliche Daten und Privatsphäre“ der „Kontoinaktivitäts-Manager“ eingerichtet werden. Dort bestimmt man, was mit den Daten geschehen soll, wenn man über einem längeren Zeitraum nicht mehr aktiv war. Außerdem kann man – ähnlich wie bei Facebook – vertrauenswürdige Kontakte hinzufügen, die nach Ablauf der Frist auf die Daten zugreifen können.
Handyvertrag nicht voreilig kündigen
Den Handyvertrag des Verstorbenen sollte man übrigens nicht zu voreilig kündigen, denn es könnte sein, dass manche Konten über eine Zwei-Faktor-Authentifizierung eingerichtet wurden. Zum üblichen Passwort wird dann zusätzlich noch ein Code an eine vordefinierte Telefonnummer gesandt. Ist die Handynummer abgemeldet, ist ein Zugang nicht mehr möglich. Dem Smartphone ist deshalb eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Dienstleister
Mittlerweile existieren Dienstleister, die sich auf Anfrage der Erben um die digitalen Hinterlassenschaften kümmern und die nötigen Schritte unternehmen; Löschen der Online Präsenz inklusive. Auch stießen wir bei unseren Recherchen kurioserweise auf zwei Apps. „Digitale Vorsorgevollmacht“ sowie eine zweite mit dem Namen „digitales Testament“, die im AppStore zum Preis von je 8,99 Euro angeboten werden.
Links :
Infos Danny Loos, Föderale Kriminalpolizei Eupen, Screenshot