Eine Drohne
Eine Drohne ist ein « unbemanntes Luftschiff » mit einem Abhebegewicht von weniger als 150 Kg, das mit Hilfe einer Fernsteuerung geflogen wird. Eigentlich wurden Drohnen vor allem von der Armee und der Polizei zur Verkehrskontrolle und zur Beobachtung strategisch wichtiger Punkte eingesetzt. Mittlerweile können sie auch zum Fotografieren, Transport von Dingen oder einfach zum Zeitvertreib eingesetzt werden.
Verschiedene Klassen von Drohnen
Klasse 1
Als Drohnen der Klasse 1 bezeichnet man Drohnen, die eine mäßig bis höhere Gefahr für die Flugsicherheit und/oder Personen auf dem Boden darstellen. Wenn du eine Drohne dieser Klasse fliegen möchtest, musst du im Besitz einer Lizenz für Fernsteuerung sein.
Diese kannst du ab dem 18. Lebensjahr erhalten nachdem du mehrere Lehrgänge, eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegst. Diese Drohnen müssen registriert werden und können bis zu einer Höhe von 90 Meter fliegen.
Klasse 2
Hierbei handelt es sich um Drohnen mit einem Abhebegewicht unter 5 Kilo. Sie werden z.B. für Luftaufnahmen, Landvermessungen oder Beobachtungen gebraucht und stellen eine geringe Gefahr für die Flugsicherheit und/oder Personen und Gegenstände am Boden dar.
Um eine Drohne der Klasse 2 fliegen zu dürfen, ist die Lizenz für Fernsteuerung kein Muss, eine Bescheinigung für Fernsteuerung genügt. Diese kannst du ab dem Alter von 16 Jahren erhalten, indem du einen theoretischen Lehrgang absolvierst und eine praktische Prüfung bestehst.
Drohnen für den privaten Gebrauch
Wenn du dir zum Vergnügen eine Drohne kaufen möchtest, dann musst du nicht im Besitz einer Lizenz oder Bescheinigung sein und sie auch nicht registrieren lassen. Dies gilt aber nur unter der Voraussetzung, dass die Drohne
- außerhalb des öffentlichen Raumes, zu persönlichen und freizeitorientierten Zwecken gebraucht wird
- weniger als 1 Kg wiegt (Gewicht beim Abheben)
- nicht höher als 10 Meter vom Boden aufsteigt
- nicht im Umkreis (3 Km) eines Flughafens, eines privaten oder militärischen Flugplatz fliegt
- nicht über Industriekomplexen, dem GNL-Terminal in Zeebrugge, nuklearen Anlagen oder Menschenansammlungen unter freiem Himmel fliegt
Außerdem musst du darauf achten, dass keine Gefahr für andere Fluggeräte oder die Personen und Gegenstände am Boden besteht.
Vergiss nicht das Recht auf Privatsphäre, welches jedem zusteht. Es ist verboten, Personen ohne ihre Einwilligung zu filmen oder zu fotografieren. Es ist also streng verboten, z.B. seinen Nachbarn beim Duschen durch das Badfenster zu beobachten!
Noch einige Tipps
- Auch wenn du deine Drohne nur im privaten Bereich benutzt, ist es doch ratsam eine Ausbildung in einem Club oder einem Flugmodellbauverein zu machen.
- Informiere dich bei der Versicherung deiner Eltern um sicherzugehen, dass die Haftpflichtversicherung Unfälle durch Drohnen abdeckt.
- Diese Regeln gelten im belgischen Gebiet. Wenn du aber in Urlaub fährst und deine Drohne mitnehmen möchtest, dann informiere dich im Voraus gut über die Regeln, die im Urlaubsland gelten.
Mehr Infos und nützliche Links gibt es auf jugendinfo.be
Infos: Ramona Mausen, JIZ, Foto BRF