Warum wird das Thema vor allem in der kühleren Jahreszeit regelmäßig angesprochen?
Schimmel entsteht dort, wo sich zu viel Feuchtigkeit ansammelt, die nicht mehr trocknen kann, und wo die Schimmelpilzsporen geeigneten Nährboden finden. Üblicherweise sind solche Bedingungen im Winter am besten. Die Luftfeuchtigkeit steigt oft für einige Stunden auf Werte von über 70 % relative Feuchte, meist nachts, wenn die Fenster verschlossen sind und die Heizung heruntergeregelt wird. Das kann natürlich auch im Sommer passieren. Die Verbraucherschutzzentrale stellt jedoch fest, dass die meisten Klagen im Winter eingereicht werden.
Muss der Mieter den Vermieter rechtzeitig informieren, wenn er Schimmel in seiner Wohnung entdeckt?
Der Mieter muss den Eigentümer sofort über den Schimmelbefall informieren. Wenn er das nicht tut, kann er für den Schaden verantwortlich gemacht werden.
Wie sollte man sich verhalten, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Wenn der Vermieter nicht reagiert, nachdem er kontaktiert wurde, sollte der Schimmelbefall schriftlich dokumentiert sein, bestenfalls auch mit Fotos. Das sollte dann per Einschreiben an den Vermieter geschickt werden. Wenn sich daraufhin keine Wirkung zeigt, sollte ein Friedensrichter kontaktiert werden.
Oft unterstellt der Vermieter, dass der Mieter nicht richtig lüftet. Stimmt das?
Richtiges Lüften ist sehr wichtig, gerade in dieser Jahreszeit. Die ganze abgestandene Luft sollte raus und dafür frische Luft rein. Fünf bis zehn Minuten sind dazu ausreichend, bestenfalls sogar drei bis vier Mal am Tag. Das hängt aber auch von den Außentemperaturen ab. Je kälter es draußen ist, desto kürzer sollte gelüftet werden, dafür aber öfters.
Die Wohnung ausreichend heizen
Eine Wohnung sollte nicht nur gut gelüftet werden, sondern auch richtig geheizt werden. Das gehört ebenfalls zu den Pflichten des Mieters. Im Wohnbereich reichen 20 °C aus. Für das Schlafzimmer sind nachts 17°C optimal. Ein sogenanntes Hygrometer leistet gute Dienste und ist nicht teuer. In der Regel kosttn es 15 bis 20 Euro. Das misst vor allem die Luftfeuchtigkeit im Raum. Das ideale Raumklima liegt zwischen 45 und 55 Prozent relativer Feuchtigkeit bei circa 20° Celsius. Spätestens bei 60% Luftfeuchtigkeit müsste gelüftet werden.
Wenn der Vermieter nicht reagiert und sich nichts tut, darf der Mieter dann die Miete ohne Weiteres kürzen?
Auf keinen Fall. Mietkürzungen sind nur möglich, wenn Mieter und Vermieter sich gemeinsam auf einen Betrag geeinigt haben oder wenn der Friedensrichter ein entsprechendes Urteil gefällt hat. Sonst muss die im Mietvertrag festgelegte Miete gezahlt werden.
Wer kommt letztendlich für den Schaden auf?
Zunächst muss festgestellt werden, wo die Ursache für den Schimmelbefall liegt. Bei einem Wasserrohrbruch ist die Antwort relativ einfach. Doch wenn man Schimmel an einer Schlafzimmerwand entdeckt, der sich über Monate hinweg entwickelt hat, ist das etwas anderes. Dann stellt sich die Frage, ob der Mieter ausreichend geheizt und gelüftet hat. Oder sind die Außenwände ausreichend mit Dämmstoffen ausgestattet? Das ist nicht immer so einfach zu beantworten. Wenn es kleine Schimmelpilzflecken sind, kann man diese zur Not auch selbst mit hochprozentigem Alkohol entfernen. Sind es aber größere Schimmelpilzschäden, dann sollte eine Fachkraft sich darum kümmern.
Infos: Bernd Lorch, VSZ Ostbelgien