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Verbrauchertipp: Energiesparmaßnahmen

24.03.202213:52
  • Verbrauchertipp
Bernd Lorch von der Verbraucherschutzzentrale
Bernd Lorch von der Verbraucherschutzzentrale (Foto: BRF)

Letzte Woche hat die Föderalregierung das dritte Maßnahmenpaket verabschiedet, um die Bürger angesichts der explodierenden Energiekosten zu entlasten. Die neuen Maßnahmen betreffen Gas, Strom, Treibstoffe und auch Zugtickets. Es ist einiges beschlossen worden.

Welche Maßnahmen in Bezug auf Heizen greifen in Zukunft?

Es gibt unterschiedliche Arten die Wohnung zu heizen. Demnach fallen auch die Maßnahmen unterschiedlich aus. Wenn man seine Wohnung mit Holz, Pellets oder Kohle heizt, bekommt man  keine
Unterstützung. Wer jedoch seine Wohnung mit Gas, Heizöl oder sogar Strom heizt, erhält Unterstütung.

Wie sieht es mit Heizöl aus?

Jeder, der jetzt Heizöl kauft, erhält einen Rabatt von 200 Euro. Dies gilt auch rückwirkend ab dem 1. Januar. Die Regierung hat jedoch noch keine genauen Angaben gemacht, wie dieser Rabatt
abgerechnet wird. Der Bürger darf diesen Betrag nicht eigenmächtig von der Rechnung abziehen. Bei Strom wurde die Mehrwertsteuer ab dem 1. März von 21 auf sechs Prozent gesenkt. Diese Maßnahme wird von Juli bis zum 30. September verlängert. Das gleiche gilt für Gas. Die Senkung der Mehrwertsteuer wird auf der Vorauszahlungsrechnung erst ab April sichtbar sein. Trotz dieser Mehrwertsteuersenkung können die Vorauszahlungen in den kommenden Monaten höher ausfallen, da die Marktpreise immer noch sehr hoch sind

Hat die Regierung auch Maßnahmen für den konjunkturellen Sozialtarif beschlossen?

Die Wallonie hat für Gas- und Stromkunden die Kategorie für Sozialtarife erweitert und den „konjunkturbedingt geschützten Kunden“ eingeführt. Personen, die in diese Kategorie fallen, haben für einen gewissen Zeitraum Anrecht auf
den Sozialtarif. Und auch dieser konjunkturelle Sozialtarif wurde bis zum 30. September verlängert.

Wie sieht es mit den öffentlichen Verkehrsmitteln aus?

Die SNCB wollte die Bahnpreise ab Juli 2022 deutlich erhöhen. Diese Preiserhöhung wird jedoch nicht kommen, zumindest nicht für den Verbraucher. Der Staat wird diese Erhöhung auffangen, sodass der Konsument den gleichen Betrag zahlt wie jetzt auch.

Die beschlossenen Maßnahmen sollen für jeden Haushalt eine Ersparnis von 300 Euro bringen.

Infos: Bernd Lorch, VSZ Ostbelgien

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