Bei der Beschwerdeauskunft handelt es sich um eine Anlaufstelle auf Ebene der öffentlichen Dienste in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Sie bietet jedem, der eine Beschwerde einreichen möchte, eine erste Orientierungshilfe: Sie informiert den Bürger und verweist ihn an die für seine Beschwerde zuständige Stelle.
Hat der Bürger bereits irgendwo eine Beschwerde eingereicht, dann kann die Beschwerdeauskunft zusätzliche Informationen über den Beschwerdeablauf bereitstellen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Rechte des Bürgers in dem gesamten Beschwerdeprozess.
Beschwerdemanagement wurde vereinheitlicht
Viele öffentliche Dienste verfügten bereits über ein eigenes Beschwerdemanagement. Dies wurde aber mitunter völlig unterschiedlich gehandhabt und sorgte für ein leichtes bürokratisches Durcheinander. Vor diesem Hintergrund verabschiedete das DG-Parlament im Februar letzten Jahres ein Dekret zur Vereinheitlichung der verschiedenen Beschwerdeverfahren. Im Grunde handelt es sich dabei um eine Art Regelwerk, wie Behörden oder öffentliche Einrichtungen mit Beschwerden umgehen sollen. Die Verbraucherschutzzentrale erhielt durch dieses Dekret den Auftrag, eine neue, neutrale Anlaufstelle einzurichten.
Nur auf dem DG-Gebiet zuständig
Die Beschwerdeauskunft gibt nur Auskunft über öffentliche Dienste. Zu den öffentlichen Diensten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zählen zum Beispiel die Öffentlichen Sozialhilfezentren, das Ministerium der DG, die Gemeinden oder Schulen, Bibliotheken oder Altenheime. Aber auch kleinere öffentliche Einrichtungen wie etwa die Verbraucherschutzzentrale oder aber der BRF gehören dazu. Restaurants, Handwerksbetriebe, Hotels oder zum Beispiel auch Ärzte gehören zum privaten Sektor und haben keinen öffentlichen Auftrag. Genauso wenig kann die Verbraucherschutzzentrale helfen, wenn es sich um öffentliche Einrichtungen handelt, die zum Beispiel in Malmedy oder Verviers und damit nicht auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft angesiedelt sind. Im Gegenzug aber können sich alle Menschen ungeachtet ihres Wohnsitzes an die Beschwerdeauskunft wenden, wenn sie mit einem öffentlichen Dienst aus der DG nicht zufrieden sind.
Die Beschwerdeauskunft ist sowohl telefonisch unter der kostenlosen Nummer 0800/9 88 88 als auch per E-Mail an buerger@beschwerde-auskunft.be erreichbar. Persönliche Beratungsgespräche sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Weitere Infos sind unter der Adresse beschwerdeauskunft.be abrufbar.
Infos: Bernd Lorch, VSZ Ostbelgien