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Verbrauchertipp: Mietnebenkosten werden steigen

18.10.202309:00
  • Verbrauchertipp
Illustrationsbild: Eric Lalmand/Belga

Die Energiepreise sind noch immer hoch und angesichts der aktuellen Lage im Nahen Osten ist auch kein Ende in Sicht. Auch die Internationale Energie-Agentur befürchtet steigende Gaspreise für den Winter. Daher kann es für Mieter wieder teuer werden, wenn die Jahresabrechnung für die Mietnebenkosten ins Haus flattert. 

Insbesondere für einkommensschwache Haushalte sind die Energiekosten schwer zu stemmen. Die hohe Inflation - auch wenn sich die Situation mittlerweile etwas entspannt hat - trägt ebenfalls dazu bei, dass immer mehr Verbraucher nur schwer über die Runden kommen. Und angesichts der aktuellen Lage werden die Energiepreise in den kommenden Wochen und Monaten sicherlich weiter steigen. Das bedeutet: Die Mietnebenkosten werden in diesem Jahr wieder hoch ausfallen.

Aus diesem Grunde empfiehlt es sich für Mieter, schon jetzt Geld beiseite zu legen, um beim Erhalt der nächsten Abrechnung keine böse und nicht bezahlbare Überraschung zu erleben. Verbrauchern bietet sich auch immer die Möglichkeit, die monatlichen Vorauszahlungen für die Mietnebenkosten selbst zu erhöhen. So besteht auch nicht die Gefahr, das Geld vielleicht doch für andere Dinge auszugeben.

Abrechnung überprüfen

Zu den Nebenkosten zählen nicht unbedingt nur die Energiekosten wie Heizöl oder Gas. Hinzugesellen können sich neben den Wasserkosten auch noch Dinge wie die Wartung der Heizung oder die Kosten für den Hausmeister, wenn es sich um ein Appartementgebäude handelt.

Mieter sollten die Mietnebenkostenabrechnung auf jeden Fall genau prüfen. Zunächst sollte der Mieter einen Blick in den Mietvertrag werfen und nachschauen, was dort zum Thema "Mietnebenkosten" steht. Diese Angaben sollte er dann mit denjenigen auf der Abrechnung vergleichen.

Auf der Abrechnung müssen die verschiedenen Nebenkosten richtig bezeichnet und separat aufgeführt werden. Auch der Einzelpreis muss genauso wie der genaue Verbrauch detailliert aufgelistet werden. Und selbstverständlich müssen auch die eventuell geleisteten Vorauszahlungen auf der Abrechnung aufgelistet sein.

Kommen dem Mieter Zweifel an der Korrektheit der Angaben auf, sollte er den Vermieter am besten schriftlich darüber in Kenntnis setzen und die entsprechenden Belege, das heißt die Wasser-, Heizöl oder Gasrechnungen anfragen. Denn: Es muss nur das bezahlt werden, was auch korrekt belegt werden kann.

Bei Fragen oder Zweifeln können Verbraucher sich direkt an die Mitarbeiter der Mietrechtsberatung der Verbraucherschutzzentrale wenden. Weitere Informationen sind ebenfalls auf der Internetseite der Verbraucherschutzzentrale abrufbar.

Infos: Bernd Lorch, Verbraucherschutzzentrale

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