So wurde zum Beispiel die Anzahl der erlaubten Arbeitstage auf 50 erhöht. Zudem sind die Tage nicht mehr zwingend an die Sommerferien gebunden, sondern können ganzjährig in den schulfreien Zeiten nach Belieben eingesetzt werden.
Auch wurde ein einziger reduzierter Tarif der Sozialabgaben festgelegt. Es gibt keine verschiedenen Tarife mehr für Arbeiten in den Sommerferien oder den restlichen Monaten des Jahres.
Die zeitliche Begrenzung des Studentenvertrages wurde verlängert. Zukünftig kann ein Studentenvertrag von sechs auf 12 Monate erhöht werden. So können zum Beispiel Arbeitgeber Jugendliche für das ganze Jahr einstellen und am Wochenende einen Tag bei sich beschäftigen.
Weitere wichtige Regelungen gelten in Bezug auf Kinderzulagen, Steuern und das Mindestalter der Jugendlichen. Bis zum 18. Lebensjahr haben Jugendliche uneingeschränkt Anrecht auf des Kindergeld. Jugendliche über 18 Jahre dürfen im 1., 2. und 4. Trimester höchstens 240 Stunden arbeiten um ihr Anrecht auf Kindergeld beizubehalten. In den Sommerferien (Juli, August und September) gibt es keine Begrenzung. Werden die Stunden überschritten, verliert der/die Jugendliche für das betroffene Trimester die Zulage.
Weitere Informationen sowie interessante Links zum Thema findet man auf studentatwork.be und jugendinfo.be.
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